Landtag MV: Jamaika-Opposition will mehr Kontrollrechte
Die Opposition im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns fordert für sich mehr Rechte und will Gesetze leichter durch das Landesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP wollen dazu die Hürden für eine Klage senken lassen und schlagen dafür eine Verfassungsänderung vor.
Es geht darum, Gesetze, die meist von der Regierungsmehrheit im Landtag verabschiedet werden, leichter vom Verfassungsgericht in Greifswald unter die Lupe nehmen zu lassen. CDU, Grüne und FDP, die sich auch die Jamaika-Opposition nennen, wollen dafür die sogenannte abstrakte Normenkontrolle erleichtern. In diesem Verfahren prüfen die Verfassungsrichter, ob ein Gesetz oder auch Teile davon gegen die Verfassung verstoßen.
Normenkontrolle an Bundesverfahren angleichen
Diese abstrakte Normenkontrolle kann bisher nur beantragt werden, wenn ein Drittel der Abgeordneten das wollen. Um die Regierung besser zu kontrollieren, müsse das Quorum auf ein Viertel gesenkt werden. Das fordern die Jamaika-Fraktionen per Entwurf für eine geänderte Landesverfassung. Sie verweisen auf die Praxis in anderen Bundesländern: 13 von ihnen hätten die Hürden schon gesenkt, auch im Bund sei das schon der Fall.
Für "mehr Qualität in der Gesetzgebung"
Es gehe um wichtige Oppositionsrechte, meinte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers. Seine Kollegin Constanze Oehlrich (Bündnis 90/Die Grünen) hofft auf "mehr Qualität in der Gesetzgebung" und FDP-Fraktionschef René Domke, sagte, es müsse für die Opposition möglich sein, Zweifel an der Rechtmäßigkeit landesrechtlicher Normen im Wege der abstrakten Normenkontrolle verfassungsgerichtlich klären zu lassen". Zusammen stellen die drei Fraktionen 22 von insgesamt 79 Abgeordnete. Das entspricht einem Anteil von weniger als einem Drittel, aber mehr als einem Viertel. Jamaika würde also direkt profitieren - das Oppositions-Trio wäre nicht auf Stimmen der AfD angewiesen.
Regierungskoalition fühlt sich "vorgeführt"
In den Augen von Jamaika fügt sich ein niedrigeres Quorum auch in andere Regeln zu Oppositionsrechten ein. So könne ein Untersuchungsausschuss ebenfalls eingesetzt werden, wenn ein Viertel der Abgeordneten das beantrage. Die rot-rote Koalition will den Vorstoß allerdings ablehnen. Inhaltlich sei man "nicht so weit weg" vom Vorschlag der Opposition, so der Rechtsexperte der Linksfraktion, Michael Noetzel. Aber man könne die nötige Verfassungsänderung nicht so im Vorbeigehen beschließen, das müsse intensiv beraten werden. Es sei gute Tradition, dass alle Beteiligten so etwas im Vorfeld besprechen. Immerhin sei für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. "Sie wollen uns vorführen", sagte Noetzel mit Blick auf den Jamaika-Vorstoß. Ähnlich äußerte sich die SPD-Fraktion in einem Statement.
