Güstrower Amtsrichter von Rechtsbeugung freigesprochen
Ein früherer Amtsrichter aus Güstrow wurde am Donnerstag vor dem Rostocker Landgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Das Gericht sah den Vorwurf hunderte Verkehrsdelikte absichtlich verjähren gelassen zu haben als nicht erwiesen an.
Staatsanwaltschaft forderte 18 Monate auf Bewährung
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 58-jährigen Juristen vorgeworfen, zwischen 2013 und 2015 mehr als 800 Verkehrsdelikte so lange nicht bearbeitet zu haben, bis er die Bußgeldverfahren wegen Verjährung einstellen konnte. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer 18 Monate Gefängnis beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Der inzwischen aus Krankheitsgründen pensionierte Richter hatte den Vorwurf der Rechtsbeugung bestritten. Ein Gutachter hatte bei ihm eine verminderte Steuerungsfähigkeit festgestellt.
Freispruch: Amtsrichter hat Recht nicht gebeugt
Ein Güstrower Richter, dem die Verschleppung hunderter Verkehrsdelikte vorgeworfen worden war, wurde vom Landgericht Rostock nun vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen.
Verteidigung forderte Freispruch
Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Der Angeklagte habe in 18 Überlastungsanzeigen gegenüber Gerichtsleitung und Justizministerium deutlich gemacht, dass er die Arbeit nicht bewältigen konnte. Man habe ihn sehenden Auges auflaufen lassen, so der Anwalt in seinem Plädoyer. Statt der üblichen 1.000 bis 1.150 Verkehrsverstöße pro Jahr habe er bis zu 1.700 solcher Akten bearbeiten müssen.
