Groß Strömkendorf: Staatsanwaltschaft beantragt Revision nach Freispruch
Der Prozess um den Brand im Flüchtlingsheim in Groß Strömkendorf bei Wismar geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft hat den Freispruch für den angeklagten Feuerwehrmann angefochten.
Vier Tage nach dem Urteil hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Schwerin die Revision beantragt. Die schriftliche Begründung kann sie nachreichen, sobald das ausführliche Urteil vorliegt. Dann muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil der Schweriner Richter in allen Belangen korrekt ist oder ob der Prozess noch einmal von vorn beginnen muss.
Feuerwehrmann vom Landgericht Schwerin freigesprochen
Zuvor hatte das Landgericht im Prozess um den Brand der Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf bei Wismar den Angeklagten vom Vorwurf der schweren Brandstiftung freigesprochen. Es habe nicht bewiesen werden können, dass der 33-jährige Feuerwehrmann das reetgedeckte Haus am Abend des 19. Oktober 2022 angezündet hat, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. 14 Bewohner und drei Betreuer des schwach belegten Heims konnten sich seinerzeit unverletzt ins Freie retten. Das ehemalige Hotel "Schäfereck" war allerdings bis auf die Grundmauern niedergebrannt.
Staatsanwalt wollte lange Haftstrafe
Mit dem Urteil war das Gericht dem Antrag des Verteidigers gefolgt. Der Staatsanwalt hatte hingegen sieben Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Er war überzeugt, dass der Feuerwehrmann seit Mai 2022 in der Region auch sechs weitere Brände gelegt hat. Von diesen Vorwürfen sprach das Gericht den Feuerwehrmann ebenfalls frei. Bei den Bränden hatte niemand einen Brandstifter beobachtet, an den Tatorten wurden keine DNA eines Täters gefunden. So war es in dem Prozess vor allem um Indizien gegangen.