Gottesdienste in MV: Es gilt die 3G-Regel
In Gottesdiensten in Mecklenburg-Vorpommern gilt wegen der angespannten Corona-Lage ab sofort die 3G-Regel. Das gilt sowohl für das katholische Erzbistum Hamburg, zu dem Mecklenburg gehört, als auch für die Evangelische Nordkirche.
Somit dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen in die Kirchen. Dass für die Evangelischen Kirchengemeinden die 3G-Regel und nicht die verschärfte 2G-Plus-Regel gelte, begründet Tilman Jeremias mit der Religionsfreiheit. Niemand dürfe der Zugang zu Gottesdiensten verweigert werden, sagte der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern im Gespräch mit NDR 1Radio MV.
Zugleich geht Jeremias davon aus, dass sich die Corona-Lage in der Adventszeit bis Weihnachten verschärfen könnte. Dann werden wohl viele Gemeinden Gottesdienste unter 2G-Regeln anbieten oder diese ins Freie verlegen, wie schon im vergangenen Jahr. Dem Bischof ist bewusst, dass eine Überprüfung der Corona-Regeln gerade zu Heiligabend, wenn besonders viele Menschen die Gottesdienste besuchen wollen, nicht einfach sein wird.
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