Gastronomie in MV kritisiert "Lockdown durch die Hintertür"
Die neuen Bund-Länder-Beschlüsse zu den Corona-Regeln führen in Mecklenburg-Vorpommern zwar kaum zu Änderungen, dennoch regt sich Kritik - vor allem aus der Hotel- und Gaststätten-Branche. Laut einer Umfrage sieht sich jeder zweite Mitgliedsbetrieb derzeit in Existenznot.
Die Branche in Mecklenburg-Vorpommern hatte in den vergangenen Wochen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, weil hierzulande bereits die verschärfte 2G-Plus-Regel galt, in anderen Bundesländern aber noch nicht. Dass diese Regeln nun für alle gelten, mache es aber nicht besser, sagte Dehoga-Chef Lars Schwarz dem NDR: "Das heißt, diese massiven Umsatzrückgänge, die wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben - verwaiste Restaurants, keine Veranstaltungen, keine Feiern - also wirklich blanke Existenznot, die wird dann auch in den anderen Bundesländern sein."
Die Existenznot geht in der Branche um
Die Cafés und Restaurants hierzulande müssten eben weiterhin mit sehr wenig Gästen rechnen, meint Schwarz. Laut einer Umfrage des Hotel- und Gaststättenverbandes sieht sich jeder zweite Mitgliedsbetrieb derzeit in Existenznot.
Kritik an neuer Überbrückungshilfe IV
Seit dem 1. Januar 2022 können Betriebe die Überbrückungshilfe IV beantragen, doch auch die ist nicht unumstritten. Denn die Betriebe müssten abwägen, ob die wenigen Gäste ausreichen, um die Kosten zu decken, trügen dabei aber das volle Risiko, kritisiert der Vorsitzende des Unternehmerverbands MV, Sven Müller: "Viele Betriebe müssen deswegen für sich entscheiden, ob sie überhaupt noch weiterhin geöffnet halten können, sind aber letztendlich dazu gezwungen, weil es keine epidemische Notlage gibt, nach der sie entsprechende Ausgleichzahlungen erhalten können, wenn sie eben schließen."
"Lockdown durch die Hintertür"
Ähnlich sieht das Dehoga-Chef Schwarz. Ein Problem sei auch, dass die Hilfprogramme teils gegeneinander laufen: "Man kann beispielsweise wirklich Probleme bekommen, indem man Überbrückungshilfe IV beantragt, die Mitarbeiter dann in Kurzarbeit schicken möchte und es dann heißt: Wenn Ihr freiwillig schließt oder teilschließt, dann ist das Euer unternehmerisches Risiko. Also auch da lauern Gefahren."
Bundeswirtschaftsministerium reagiert auf Kritik
Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium reagierte auf die Kritik und wies darauf hin, dass im Rahmen der Überbrückungshilfe IV Umsatzeinbrüche infolge freiwilliger Schließungen als Corona-bedingt anerkannt werden, "wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist." Das Offenhalten sei insoweit also keine Voraussetzung, um Überbrückungshilfe beziehen zu können, so die Sprecherin weiter. Zudem seien die Förderkonditionen der Überbrückungshilfe erleichtert worden, auch zusätzliche Sach- und auch Personalkosten, die den Unternehmen durch 2G- und 2G-Plus-Zutrittskontrollen entstehen, können geltend gemacht werden.
Die Wirtschaftverbände hoffen nun auf eine schnelle Reform der Hilfen. Bis es soweit ist, wirkten die Beschlüsse aber wie ein "Lockdown durch die Hintertür."
- Corona in MV: Fragen und Antworten zu Impfungen und Regeln
- Coronavirus-Variante Omikron: Was ist bekannt? Wie gefährlich ist sie?
- Corona im Norden: Das sind die aktuellen Regeln
- Corona-Impfung und Booster: Für wen, ab wann und wo?
- Digitaler Impfpass: Wo gilt er und wie lange ist er gültig?
- Corona-Impfstoffe: Welche gibt es und welche gegen Omikron?
- Ende von Homeoffice-Pflicht und 3G: Welche Regeln gelten?
- Urlaub in Corona-Zeiten: Darauf müssen Reisende achten
- Corona-Warn-App: Was tun bei roter Kachel?
- Coronavirus-Update: Der Podcast mit Drosten & Ciesek
- Coronavirus: Krankheitsverlauf und Behandlung von Covid-19
- Corona-Virus: Informationen in Leichter Sprache
- Die Corona-Krise: Informationen in Gebärdensprache
Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus
