Dorschfischerei: Fischerboote werden zeitweilig stillgelegt
Wie schon in den vergangenen Jahren müssen Dorschfischer in Mecklenburg-Vorpommern auch im kommenden Jahr für 30 Tage ihre Boote stilllegen. Dadurch soll sich der Bestand in der Ostsee erhöhen, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte.
Die Regelung gilt demnach für Boote ab einer Länge von acht Metern. Die Fischer können den Zeitraum der Stilllegung selbst festlegen - und zwar in drei Blöcken von jeweils zehn Tagen entweder im Januar oder von Anfang April bis Mitte Mai. Eine solche Maßnahme war bereits in den vergangenen vier Jahren von 2017 bis 2020 ergriffen worden.
Verdienstausfall gesichert
Für den Verdienstausfall in dieser Zeit sollen die Dorschfischer Unterstützung aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds bekommen. Dies soll allerdings nur geschehen, wenn sie einer Erzeuger-Organisation angehören. Für die rund zehn Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern außerhalb einer Organisation soll es aber Hilfen vom Land geben, wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums am Freitag erklärte.
Zwar habe sich der Bestand des Dorsches in der Ostsee laut Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung erholt. Der Laichbestand liege aber weiter unter dem festgelegten Grenzwert.
