Corona: Überbrückungshilfen in Mecklenburg-Vorpommern
von Marion Klinghammer

Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Land haben keine Sommerflaute. Der Grund: die jetzt anlaufende Überbrückungshilfe des Bundes muss durch sie beantragt werden. Immerhin hat die Hilfe deutschlandweit ein Volumen von fast 25 Milliarden Euro. Das Wirtschaftsministerium MV rechnet mit 20.000 Anträgen aus dem Land.
Finanzielle Unterstützung für drei Monate
Mit diesem Geld sollen Einzelunternehmer, kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Unternehmen unterstützt werden. Das sind zum Beispiel: Caterer, Messeveranstalter, Reisebusunternehmen, Kneipen und Clubs, Schausteller sowie Betreiber von Schullandheimen und Jugendherbergen. Seit dem 10. Juli 2020 können pro Unternehmen maximal 150.000 Euro für drei Monate beantragt werden. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beantragen Hilfe
Um Betrug zu vermeiden, muss die Überbrückungshilfe durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Berechtigt sind Unternehmer, die coronabedingt in den Monaten Juni, Juli und August 2020 mindestens 40 Prozent ihres Umsatzes verloren haben oder verlieren werden. Die Gastronomie im Ozeaneum in Stralsund ist stark von den Umsatzeinbrüchen betroffen. Im Mai und April wurden nur 20 Prozent des üblichen Umsatzes erreicht, derzeit seien es 40 Prozent, so Gastronom Thomas Pausch. Es müssten jetzt Umsätze für die Nachsaison und die nächste Vorsaison gemacht werden, so Pausch weiter. Für ihn beantragt sein Steuerberater die Überbrückungshilfe.
Geld soll Betriebskosten decken
Es dürfen nur betriebliche Ausgaben mit dem Geld bezahlt werden. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Zu den fixen Betriebskosten gehören: Mieten und Pachten, Zinszahlungen für Kredite, Kosten für Elektrizität, Wasser, Gas, Heizung, Grundsteuern, Versicherungen, Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Kosten für Auszubildende.
In der Regel keine Rückzahlung notwendig
Die Überbrückungshilfe muss bis zum 31. August 2020 beantragt werden. Und noch zum Schluss: die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden, es sei denn das Unternehmen meldet bis zum 31. August 2020 Insolvenz an oder stellt das Geschäft ein. Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hinweis der Redaktion: In einer vorigen Version dieses Artikels hieß es, dass das Ozeaneum stark von Umsatzeinbrüchen betroffen sei. Gemeint war aber die Gastronomie im Ozeaneum. Wir haben den entsprechenden Satz korrigiert.
- Maskenpflicht in Corona-Zeiten: Das müssen Sie wissen
- Coronavirus-FAQ: Fragen und Antworten
- Coronavirus-Update: Der Podcast mit Drosten & Ciesek
- Informationen zu Corona: Fakten oder Fake News?
- Coronavirus: Krankheitsverlauf und Behandlung von Covid-19
- Coronavirus: Medikamente bei schwerem Covid-19-Verlauf
- Coronavirus: Zwölf Tipps, die vor Ansteckung schützen
- Corona: Rechte bei Kurzarbeit, Homeoffice und Erkrankung
- NDR stärkt Information und Service in der Corona-Krise
