Corona: Landesregierung veröffentlicht Bußgeldkatalog
Die Landesregierung hat ihren Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Verbote zur Eindämmung des Coronavirus veröffentlicht. Die Höhe der Bußgelder reicht von 150 Euro bis zu 5.000 Euro. Im Wiederholungsfall können auch 25.000 Euro fällig werden. Dies würde zum Beispiel Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungsvermieter treffen, die mehrfach an Urlauber Zimmer vergeben. Auch Gäste von außerhalb des Landes, die trotz Aufforderung nicht abreisen, müssen mit 500 Euro Bußgeld rechnen. 150 Euro drohen all jenen, die im öffentlichen Raum den vorgeschriebenen Abstand zu anderen Passanten nicht einhält.
21 Delikte aufgelistet
Insgesamt umfasst der Katalog 21 Delikte. Was verboten und was erlaubt ist, hat die Landesregierung in einer inzwischen neu gefassten Landesverordnung aufgelistet. Der unzulässige Betrieb einer Verkaufsstelle (2.000 bis 5.000 Euro) ist ebenso aufgelistet wie ein Verstoß gegen Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum (150 Euro). Die Teilnahme an verbotenen Veranstaltungen kann für jeden Teilnehmer mit bis zu 500 Euro belegt werden, der nicht genehmigte Besuch in einem Kinderheim mit bis zu 1.000 Euro.
Caffier erwartet "sensiblen" Umgang
Kein Bußgeld droht indes den Einheimischen, die sich nicht an die Vorgabe der Landesregierung halten, ihren Osterausflug zwischen Karfreitag und Ostermontag auf das häusliche Umfeld zu begrenzen. Die Frage, wie weit das häusliche Umfeld zu definieren sei, wollte Caffier auf einer Pressekonferenz am Donnerstag nicht beantworten. "Wir laufen nicht mit dem Bandmaß herum." Der Innenminister sagte, er erwarte ansonsten von der Polizei und den Ordnungsämtern, bei Kontrollen mit der Verhängung von Bußgeldern sensibel umzugehen. In manchen Fällen sei vielleicht auch ein klärendes Gespräch angebracht. Caffier räumte ein, dass bereits der eine oder andere Beamte "Übereifer an den Tag" gelegt habe.
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