Corona: Regeln für Einkauf verschärft
Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat die Landesregierung
die Regelungen für den Einkauf verschärft. Nach den neuen Auflagen müssen die Geschäftsinhaber dafür sorgen, dass sich pro zehn Quadratmeter Ladenfläche maximal ein Kunde im Geschäft aufhält. Außerdem müssen die Kunden einen Einkaufswagen haben und einen Mindestabstand von zwei Metern voneinander und zu den Verkäuferinnen einhalten. Die Geschäfte müssen die Einlass-Vorschriften durch "Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen" umsetzen. Zusätzlich sollen sie über Aushänge oder regelmäßige Durchsagen ihre Kunden darauf hinweisen, den Zwei-Meter-Abstand einzuhalten. Wer sich nicht daran hält, solle unverzüglich mit einem Hausverbot des Ladens verwiesen werden, heißt es in der Landesverordnung.
Schlangen am Gründonnerstag befürchtet
Schwierig wird die Umsetzung vor allem für kleinere Supermärkte, deren Verkaufsfläche nicht so groß ist und deren Regale mitunter etwas enger zusammen stehen. Die Landesregierung will mit der Verschärfung erreichen, dass die Menschen möglichst allein einkaufen gehen und nicht in größeren Gruppen, heißt es aus dem Gesundheits- und Wirtschaftsministerium. Viele Supermarktinhaber hoffen, dass die Kunden ihre Ostereinkäufe vorziehen. Vor allem am Gründonnerstag drohen sonst lange Schlangen vor den Einkaufsmärkten. Dieser Tag gehört normalerweise zu den umsatzstärksten des Jahres.
- Coronavirus-FAQ: Fragen und Antworten
- Coronavirus-Update: Der Podcast mit Drosten & Ciesek
- Coronavirus: Krankheitsverlauf und Behandlung von Covid-19
- Coronavirus: Medikamente bei schwerem Covid-19-Verlauf
- Coronavirus: Zwölf Tipps, die vor Ansteckung schützen
- Corona: Rechte bei Kurzarbeit, Homeoffice und Erkrankung
- Coronavirus-Pandemieplan: Was die drei Stufen bedeuten
- NDR stärkt Information und Service in der Corona-Krise
