Corona: "Novemberhilfe" kann sofort beantragt werden
Die bereits Ende Oktober angekündigten sogenannten Novemberhilfen des Bundes als Unterstützung während des Teil-Lockdowns können ab sofort beantragt werden.
Die Novemberhilfe soll Unternehmen aller Größen unterstützen sowie auch Künstler, Betriebe, Selbstständige, Freiberufler und Vereine, die von den Corona-Einschränkungen aktuell besonders betroffen sind. Das Verfahren der Antragstellung läuft über zwei Stufen. Gewährt werden zunächst Abschlagszahlungen. Das sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen ohne eine tiefgehende Prüfung. Konkret sollen Unternehmen bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Hilfe erhalten, höchstens 10.000 Euro. Das funktioniert voll elektronisch über die bundeseinheitliche Online-Plattform oder über das Bundeswirtschaftsministerium. Geprüft und bearbeitet werden die Anträge beim Landesförderinstitut in Schwerin.
Abschlag noch in diesem Monat
Soloselbstständige können bis zu 5.000 Euro selbst über die Plattform beantragen, andere Unternehmer tun dies über einen "prüfenden Dritten", sprich Steuerberater oder Rechtsanwalt. So soll Missbrauch verhindert werden. Ausgezahlt werden soll die Abschlagszahlung noch in diesem Monat, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Es sei denn, ein Antrag muss nochmal überprüft werden, dann könne sich die Auszahlung verzögern. Beantragen können die Zuschüsse alle, die "nachweislich und regelmäßig" 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen. Also auch Lieferanten der Gastronomie. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte beschlossen, den Betrieben die Novemberhilfe des Bundes um fünf Prozentpunkte aufzustocken. Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) kündigte an, diese Zuschüsse im Januar 2021 auszuzahlen. So werde sichergestellt, dass der Bund seine Hilfen nicht entsprechend kürzt, wenn das Land gleichzeitig Hilfen gewährt.
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