Bußgeldverfahren wegen Missständen in Schweriner Pflegeheim
Wegen der Missstände in einer Schweriner Pflegeeinrichtung kommen auf die Betreiber Bußgeldverfahren zu. Auch eine Teilschließung ist noch möglich.
Missstände in einem Schweriner Altenpflegeheim beschäftigen seit vergangener Woche die Verwaltung. Jetzt hat der zuständige Dezernent im Hauptausschuss vom Stand der Untersuchung berichtet. Damit wird das Bild zur Lage in der Einrichtung konkreter.
Mindestens Bußgeldverfahren
Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum sagte, dass es in dem Heim im Stadtteil Neumühle Verstöße gegen Medikamentenrichtlinien gab. Außerdem wurden demnach Hilfskräfte als Pflegekräfte eingesetzt und es waren mehr Bewohner untergebracht als erlaubt. Diese Verstöße sollen nach Aussagen von Nottebaum mindestens zu Bußgeldverfahren führen, auch eine Teilschließung des Hauses steht nach wie vor im Raum.
Zustand aller Bewohner geprüft
Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Bewohner sei bisher nicht festgestellt worden. Alle Bewohner wurden durchgecheckt, ob sie Anzeichen auf Vernachlässigung aufweisen. Rechtsexperten der Verwaltung prüfen nun, welche Maßnahmen von Seiten der Stadt ergriffen werden. Auch die Staatsanwaltschaft prüft weiter, ob Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.
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