Bund-Länder-Gipfel: Corona-Tests bald nicht mehr kostenlos
Die Länderchefs und Kanzlerin Merkel haben sich auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt. In vielen Bereichen gilt künftig bei einem bestimmten Infektionsgeschehen eine Testpflicht für Ungeimpfte.
Wer nicht gegen Corona geimpft ist, muss sich bei einem bestimmten Infektionsgeschehen künftig testen lassen, wenn er zum Friseur, ins Restaurant oder ins Schwimmbad geht. Die Testpflicht soll am 23. August in Kraft treten und ab einer Inzidenz von 35 oder einem vergleichbaren niedrigen Infektionsgeschehen in Restaurants, bei Innenveranstaltungen, in Schwimmbädern, im Fitnessstudio oder beim Friseur gelten. Eine Testpflicht für Gottesdienste oder andere religiöse Zusammenkünfte wird es nicht geben. Für den Besuch in Pflege- oder Altenheimen gilt in Mecklenburg-Vorpommern bereits eine Testpflicht. Ebenso bei Urlaubsanreisen. Hier würden aber noch zwei weitere Tests pro Woche hinzukommen.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) betonte in der anschließenden Pressekonferenz in Schwerin, dass die Corona-Ampel in Mecklenburg-Vorpommern Tests ab einem bestimmten Infektionsgeschehen sowieso schon vorsehe. Schwesig konnte sich mit ihrem Vorschlag nach einer bundesweiten Corona-Ampel nicht durchsetzen. Die Gipfelteilnehmer einigten sich aber darauf, dass Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern ihre eigenen Einstufungen vornehmen können.
Testpflicht greift ab Risikostufe orange
Entscheidend ist demnach nicht nur der Inzidenzwert, also die Zahl der Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen, sondern auch die Krankenhausauslastung. So kann es sein, dass die Testpflicht trotz eines Inzidenzwertes von über 35 noch nicht greift, weil die Krankenhausauslastung unkritisch ist. Als Beispiel nannte Schwesig den Landkreis Ludwigslust-Parchim, der seit Dienstag eine Inzidenz von 37,7, aber noch keine kritische Krankenhausauslastung habe. Damit würde die Testpflicht dort nicht greifen. Spätestens ab einer Inzidenz von 50 tritt die Testpflicht in Kraft, dann auch unabhängig von der Situation in den Krankenhäusern.
Schüler von Testpflicht ausgenommen
Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler werden von der Testpflicht ausgenommen. Die Ministerpräsidentin begründet das mit der Testpflicht an Schulen. Da dort weiter getestet wird, wären weitere Tests für Restaurants- oder Kinobesuche nicht notwendig. Die Maskenpflicht im Unterricht läuft wie schon geplant am kommenden Montag aus.
Tests kosten demnächst Geld
Die bisher kostenlosen Corona-Bürger-Tests werden vom 11. Oktober an kostenpflichtig. Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, haben weiterhin einen Anspruch auf kostenfreie Corona-Tests. Das betrifft zum Beispiel Schwangere.
Testen und Impfen - das sieht Schwesig als Schlüssel, um gut durch Herbst und Winter zu kommen. Sie erneuerte ihren Appell an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen und damit dazu beizutragen, dass die ganze Gesellschaft gut durch die vierte Welle komme. "Unser Ziel ist, dass mit Impfungen und Testen diese Welle möglichst flach bleibt und dass wir zu keinen Schließungen mehr kommen“.
Überbrückungshilfen
Die Corona-Wirtschaftshilfen sollen verlängert werden. Die bisher bis Ende September laufende Überbrückungshilfe III Plus sowie die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen nun bis Jahresende laufen.
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