Angeklagte im Awo-Untreue-Prozess bestreiten Vorwürfe
Die Höhe der Gelder, die sich zwei AWO-Führungskräfte gegenseitig verschafft haben sollen, brachte den Wohlfahrtsverband in erhebliche Turbulenzen. Nun folgt die strafrechtliche Aufarbeitung. Beim Prozessauftakt widersprachen die Angeklagten den Vorwürfen.
Vor dem Landgericht Schwerin hat der Prozess gegen zwei frühere Führungskräfte des Kreisverbandes Müritz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem langjährigen Warener Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Müritz, Peter Olijnyk, und dem ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann besonders schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue vor. Die Staatsanwaltschaft sieht bei der Höhe des Schadens Haftstrafen für beide Angeklagten. Diese bestreiten die Vorwürfe. Ein Urteil wird fühestens im Mai erwartet.
Überhöhte Einkommen, Zahlungen ohne Gegenleistung
Der heute 72-jährige Olijnyk und der 78-jährige ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Lohmann sollen sich laut Anklage zwischen 2005 und 2016 gegenseitig und an den Gremien der AWO vorbei lukrative Einkommen zu Lasten der AWO verschafft haben. Demnach sollen von Lohmann unterschriebene Vereinbarungen Kreisgeschäftsführer Olijnyk hohe Vergütungen und Rentenansprüche in Höhe von 1,23 Millionen Euro zugesichert haben. Andererseits soll Olijnyk für Lohmann einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, ohne dass Lohmann für die insgesamt gezahlten 675.000 Euro später auch Leistungen erbrachte.
OLG-Urteil: Olijnyk musste Geld zurückzahlen
Der Fall war bereits Anlass für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags, der sich mit der Förderung der Wohlfahrtsverbände insgesamt befasste. Zum Abschluss der Untersuchungen erklärte der Obmann der SPD-Fraktion, Dirk Stamer, es sei kein Fehlverhalten in der Förderpraxis und bei der politischen Führung greifbar. Einen Zivilprozess zwischen der AWO und Olijnyk verlor dieser vor dem Oberlandesgericht Rostock. Das OLG entschied, dass er rund 390.000 Euro an überhöhtem Gehalt, Tantiemen und Betriebsrentenanteilen an die AWO zurückzahlen muss. Die Vertragsänderungen, mit denen Olijnyks Gehalt erhöht wurde, seien ungültig, entschieden die Richter.
