AWO Müritz: Urteil gegen Ex-Manager rechtskräftig
Der ehemalige Geschäftsführer der AWO Müritz Peter Olijnyk (72) ist nun rechtmäßig verurteilt. Er und der ehemalige Kreisvorsitzende Götz-Peter Lohmann (78) hatten sich gegenseitig mehr als sieben Jahre lang unrechtmäßig hohe Bezüge zugeschanzt. Olijnyk will weiter gegen das Urteil vorgehen.
Wie sein Anwalt Dieter Johannes Schadewald am Freitag sagte, "werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft". So wurde schon beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Anhörungsrüge eingereicht. Sollte diese abgelehnt werden, bereite man eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. So solle festgestellt werden, dass das Gehalt des Ex-Awo-Managers für ein Unternehmen mit 650 Beschäftigten "durchaus angemessen war". Am Donnerstag hatte der Bundesgerichtshof die Revision des Ex-AWO-Kreisgeschäftsführers Olijnyk in einem jahrelangen Rechtsstreit um überhöhte Gehälter bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Waren an der Müritz verworfen. Damit sei die Freiheitsstrafe von drei Jahren, die das Landgericht im Juni 2021 wegen schwerer Untreue gegen den damals 72-Jährigen verhängt hatte, rechtskräftig, wie ein Sprecher des Landgerichts Schwerin erklärte.
Unangemessene Einkommen bei Geschäftsführer und Vorstandsmitglied
Der Fall hatte über Mecklenburg-Vorpommern hinaus für Aufsehen gesorgt. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags untersuchte die Zahlungspraxis zwischen Land und Verbänden. In vielen Wohlfahrtsorganisationen in mehreren Bundesländern wurde Gehälterpraxis überprüft. Der AWO-Landesverband MV hatte von "einem perfiden System beim Kreisverband Müritz" gesprochen. Ex-Geschäftsführer Olijnyk und ein Vorstandsmitglied hatten sich 2005 und 2012 die Einkommen unangemessen erhöht. Olijnyk bekam laut AWO 150.000 Euro im Jahr und noch Tantiemen. Als die Praxis 2016 bekannt wurde, musste er gehen.
Schaden für die AWO rund eine Million Euro
Der Müritz-AWO entstand ein Schaden von rund einer Million Euro, hatte das Gericht die Urteile begründet. Der Ex-Manager hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten und sein Gehalt als "angemessen" bezeichnet. Er soll zudem 350.000 Euro seines Vermögens zurückzahlen. Der ehemalige Kreisvorsitzende Götz-Peter Lohmann (78) wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu eineinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er hatte das Urteil akzeptiert.
Juristische Schritte ohne aufschiebende Wirkung
Mit der Anhörungsbeschwerde werde gerügt, das der BGH die Revision ohne mündliche Verhandlung als "unbegründet" verworfen hat. Das war am Donnerstag bekannt geworden. Die Ablehnung solcher Rügen ist Rechtsexperten zufolge Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht. Mit der Revisions-Ablehnung war die Haftstrafe für den Ex-Manager rechtskräftig geworden. Damit könne die Staatsanwaltschaft ihn zum Haftantritt vorladen. Die geplanten juristischen Schritte von Anwalt Schadewald hätten keine aufschiebende Wirkung.
In einer früheren Version dieses Textes hatten wir fälschlicherweise behauptet, Peter Olijnyk habe 150.000 Euro im Monat erhalten. Richtig ist, dass er 150.000 Euro im Jahr erhalten hat.