Karlsruhe: "Notenschutz"-Vermerk im Zeugnis nicht diskriminierend
Sendung: Aktuell | 22.11.2023 | 22:45 Uhr | von NDR Info
6 Min
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Verfügbar bis 21.11.2025
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass vermerkt werden darf, wenn Schülern Fehler nicht angerechnet wurden - etwa wegen Legasthenie. Bei den Klägern werden die Einträge dennoch gestrichen.