Joggerin-Mord: Lebenslange Haft für Lübecker

Im Fall der ermordeten Joggerin aus Lübeck hat das Landgericht Schwerin den Angeklagten am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Eine vorzeitige Entlassung ist somit nicht möglich. Der Mann hatte gegen Ende des Prozesses zugegeben, eine 29-Jährige am 7. Juli 2013 am ehemaligen Grenzstreifen nahe des Ortes Herrnburg (Kreis Nordwestmecklenburg) mit einem Messer am Hals tödlich verletzt zu haben. Eine Tötungsabsicht hatte er bis zuletzt bestritten.
Beim Joggen erstochen
Die junge Mutter, die mit ihrem zweijährigen Sohn zu Besuch bei ihren Eltern in der Hansestadt war, sei zufällig Opfer geworden, so die Anklage. Das späte Geständnis konnte den Mordvorwurf nicht entkräften. Die 29-Jährige war beim Joggen angegriffen und durch einen Messerstich in den Hals getötet worden. Der Verteidiger plädierte hingegen auf eine Strafe von elf Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.
Vier Tage nach der Tat festgenommen
Der 46-Jährige war vier Tage nach der Tat in seiner Lübecker Wohnung festgenommen worden. DNA-Spuren an der Tatwaffe - ein in Tatortnähe gefundenes Butterfly-Messer - hatten die Ermittler auf seine Spur gebracht. Die Joggerin, die mit Mann und Kind in Italien lebte, war nach der Attacke verblutet. Passanten hatten ihre Leiche entdeckt.
Karte: Waldweg, an dem die Joggerin gefunden wurde
