Die aktuellen Corona-Regeln: Nur noch Basisschutz
Die Corona-Beschränkungen in Deutschland sind weitgehend weggefallen. Der neue bundesweite Rechtsrahmen sieht nur noch einige "Basisschutzmaßnahmen" vor. Ein Überblick über die derzeit geltenden Regeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und im Bund.
Stärkere Einschränkungen sind nur noch in sogenannten Infektions-Hotspots möglich. Bundestag und Bundesrat hatten am 18. März dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem die meisten Corona-Maßnahmen im öffentlichen Leben am 20. März wegfielen. Zahlreiche Länder nutzten zunächst noch eine Übergangsfrist und hielten viele Einschränkungen noch bis zum 2. April aufrecht - darunter Niedersachsen. Hamburg und auch Mecklenburg-Vorpommern hielten mithilfe der Hotspot-Regelung länger an vielen Maßnahmen fest. In Mecklenburg-Vorpommern endeten die Beschränkungen am 28. April, in Hamburg am 30. April. In Schleswig-Holstein waren schon im März fast alle Regeln ausgelaufen.
Masken- und Testpflichten in einigen Bereichen weiter möglich
Möglich sind in fast allen Bundesländern noch Maskenpflichten etwa in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Gemeinschaftsreinrichtungen, Bussen und Bahnen. Bundesweit gilt weiter Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen nach Hausrecht weiterhin Vorgaben wie Maskenpflichten beibehalten. Auch Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas können angeordnet werden.
Das weitgehende Ende der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hatte die Ampel-Koalition gegen Proteste unter anderem aus den Ländern durchgesetzt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens bestehe und im Notfall regional weiter schärfere Regeln erlassen werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz soll bis zum 23. September 2022 gelten. Vor einer möglichen Corona-Herbstwelle müssten neue Maßnahmen beschlossen werden, kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an.
Hotspot-Regelung muss vom Länderparlament beschlossen werden
Strengere regionale Hotspot-Regelungen und -Maßnahmen können die Länder laut Gesetz umsetzen, wenn etwa in einer bestimmten Region ein besonders hohes Infektionsgeschehen herrscht und eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht - oder eine gefährliche Virusvariante kursiert. Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Ein Hotspot kann dem Gesetz zufolge ein Stadtteil, eine Stadt, ein Landkreis oder ein ganzes Bundesland sein. Dort könnten dann Zugangsbeschränkungen nach den 2G- oder 3G-Regelungen erlassen werden, eine verschärfte Maskenpflicht, Hygienekonzepte, Abstandsgebote oder verschärfte Testpflichten. Voraussetzung ist, dass die Landesparlamente die Beschlüsse fassen. Viele Länder beklagen, dass die Hürden für die Umsetzung der Hotspot-Regelungen zu hoch seien. Lauterbach wies das zurück.
Neue Grundlage für Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Für Arbeitgeber und Beschäftigte gelten seit dem 20. März neue Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz. Eine Bundesverordnung besagt, dass Arbeitgeber zukünftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen müssen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Arbeitgeber sollen bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie zum Beispiel, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Die bislang bundesweit geregelte Homeoffice-Pflicht ist hinfällig. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht entscheiden Betriebe nun selbst. Die neuen Regeln sind zunächst bis einschließlich 25. Mai in Kraft.
Was gilt zu Quarantäne und Isolation?
Am 28. April verständigten sich Bund und Länder darauf, die Isolationszeit von mindestens sieben auf fünf Tage zu verkürzen. Die Gesundheitsminister begründen den Schritt mit einer zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und durch mildere Krankheitsverläufe der Omikron-Variante. Nach der Isolation wird ein abschließender negativer Test dringend empfohlen, weil viele Infizierte nach fünf Tagen noch ansteckend sein können. Das RKI hat dazu neue Leitlinien veröffentlicht. Für infiziertes Personal im Gesundheitswesen ist ein solcher "Freitest" weiterhin verpflichtend. Die Isolation für Infizierte wird weiterhin von den Gesundheitsämtern angeordnet.
3G, 2G oder 2G-Plus - was bedeuten die Regeln?
- Teil 1: Masken- und Testpflichten in einigen Bereichen weiter möglich
- Teil 2: Unterschiede in den Nordländern
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