Corona-Lockdown: Das sind die Regeln der Nordländer
Das Bund-Länder-Treffen am 5. Januar hat zu verschärften Regeln im Corona-Lockdown geführt. In manchen Bereichen müssen die Bundesländer die Maßnahmen anpassen und konkretisieren. Das gilt insbesondere für die Schulen.
Niedersachsen: Schulpläne und Zweifel am Bewegungsradius
So soll es an weiterführenden Schulen in Niedersachsen ab Montag außer für Abschlussklassen keinen Präsenzunterricht, sondern Homeschooling geben. Die Grundschulen starten mit einer Woche Distanzunterricht mit Aufgaben für zu Hause, danach soll der Unterricht im Wechselmodell mit geteilten Klassen stattfinden. Bildungsminister Grant Hendrik Tonne (SPD) sagte, es sei gerade für die jüngsten Kinder wichtig, "Nähe in der Distanz" zu schaffen. Der Betrieb in den Kindertagesstätten wird auf eine Notbetreuung umgestellt, bei der 50 Prozent der Kinder betreut werden können.
Laut einem Entwurf für eine neue Corona-Verordnung will das Land Niedersachsen es den Kommunen freistellen, die von Bund und Ländern beschlossene Einschränkung der Bewegungsfreiheit in sogenannten Corona-Hotspots auf 15 Kilometer um den Wohnort zu übernehmen oder nicht.
Die neuen Vorgaben sollen in Niedersachsen ab Sonntag gelten. Eine Regierungssprecherin rief aber dazu auf, sie bereits jetzt freiwillig zu befolgen und Kontakte weiter zu reduzieren.
Schleswig-Holstein: Schulen weiter im Lockdown-Modus
Auch in Schleswig-Holstein soll es für Abschlussklassen Sonderregeln geben: Sie sollen ab Montag (11.1.) Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen erhalten. Ansonsten bleiben Schulen und Kitas im Lockdown-Modus. Von Montag an sollen die Schüler Unterricht per Videochats oder Lernmanagementsystem erhalten, der Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt, auch an den Berufsschulen. Eine Notbetreuung für Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs ist vorgesehen, ebenso weiterhin in den Kitas. Eltern sollen die Kita-Beiträge für den Januar 2021 zurückerhalten - gleiches gilt für die Kosten für Ganztagsbetreuung an Schulen. Die Kosten dafür übernimmt das Land.
Schleswig-Holstein will von den Kontaktbeschränkungen aber zwei Gruppen ausnehmen: Kinder unter 15, die von Familienangehörigen betreut werden, und pflegebedürftige Angehörige, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP).
Mecklenburg-Vorpommern: "Weiter wie bisher"
Mecklenburg-Vorpommern will an den bislang geltenden Regeln für Schulen und Kitas festhalten. "Wir machen in den Schulen und Kitas so weiter wie bisher", sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Das heißt: Die Kitas in MV bleiben zwar geöffnet, Schwesig appellierte aber an Eltern, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. Für eine Vor-Ort-Betreuung wird eine Anmeldung verlangt. An den Schulen bleibt die Präsenzpflicht weitgehend aufgehoben. Schüler der Klassen 1 bis 6 sollen nur zur Schule kommen, wenn sie zu Hause nicht betreut werden können. Auch in MV soll es Sonderregelungen für Abschlussklassen geben - sie sollen voraussichtlich ab dem 11. Januar wieder in die Schule kommen, um sich besser auf ihre Prüfungen vorbereiten zu können.
SPD, CDU und Linke in Mecklenburg-Vorpommern haben sich unterdessen auf einer Sondersitzung am Donnerstag darauf geeinigt, dass - anders als von Bund und Ländern beschlossen - Kinder unter 14 Jahren nicht zu den Kontaktpersonen zählen sollen und von der Regel Ein-Haushalt-plus-eine-weitere-Person ausgenommen werden. Eine entsprechende Corona-Verordnung könnte ab Sonntag in Kraft treten.
Der Landkreistag sieht die Pläne, einen 15-Kilometer-Bewegungsradius auf Kreisebene einzuführen, skeptisch. Geschäftsführer Matthias Köpp sieht noch erheblichen Regelungsbedarf. Für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sei die Festlegung auf Inzidenzen in Kreisen schwierig zu handhaben. Er würde sich für regionale Einschränkungen, beispielsweise auf Ämterebene, aussprechen. Ein weiteres Problem sei die Kontrollierbarkeit. So seien vielfach die Kreisgrenzen gar nicht erkennbar. Der Kreis Mecklenburgische Seenplatte hat mittlerweile die kritische 200er-Inzidenzmarke überschritten. Nun wird es für die Menschen dort voraussichtlich am Montag zu Bewegungsbeschränkungen kommen.
Hamburg: Schulbetrieb bleibt eingeschränkt
Hamburg wendet die verschärften Regelungen bereits ab Freitag, 8. Januar an. Bis Ende Januar dürfen die Angehörigen eines Haushalts nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts treffen. Für Kinder gibt es dabei anders als bisher keine Ausnahme. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) appellierte an die Bürger, auf Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts möglichst ganz zu verzichten.
Der Senat beschloss auch eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnort herum, sollten sich innerhalb von sieben Tagen mehr als 200 Menschen je 100 000 Einwohner infizieren. Als Wohnort werde die Stadt gelten, präzisierte der Bürgermeister.
Die Präsenzpflicht an den Schulen bleibe bis Ende Januar ausgesetzt, betonte Tschentscher. "Die Kinder sollen wann immer möglich zu Hause betreut werden." Mit dem Distanzunterricht solle das Infektionsgeschehen zurückgedrängt werden, damit "wir im Februar wieder in den unteren Jahrgängen, auch in den Grundschulen, zu Präsenzunterricht zurückkehren können." Wer dennoch in die Schule komme, werde aber nicht weggeschickt, sondern von pädagogischem Personal betreut, so Schulsenator Ties Rabe (SPD). Er stellte in Aussicht, dass Abschlussprüfungen wegen der Corona-bedingten Belatungen angepasst würden. Beispielsweise könnte es mehr Prüfungszeiten geben, etwa bei den Abiturprüfungen.
Der Kita-Betrieb soll wie bisher unter Pandemie-Bedingungen weitergehen. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) sagte, dass es weiterhin auch in den Kitas der Stadt Betreuungsmöglichkeiten geben werde. Die regulären Öffnungszeiten der Kitas und Tagespflege werden auf die Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr begrenzt. Um die Eltern finanziell zu entlasten, werden bis Ende Januar die Gebühren für die Stunden über der fünften Stunde erlassen. Wann immer es aber den Eltern möglich sei, sollten sie auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kitas aber verzichten.
