Sendung: Aktuell | 13.05.2024 | 06:19 Uhr | von Christoph Ullrich/Bianca Schwarz
6 Min
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Verfügbar bis 13.05.2026
Darf der Verfassungsschutz die Partei als extremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten? Das Oberverwaltungsgericht in Münster spricht ein wegweisendes Urteil.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
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Es geht um den Spionageverdacht gegen seinen Ex-Mitarbeiter Jian G. Er hatte sich auch deutschen Sicherheitsbehörden als Quelle angeboten, erklärt ARD-Sicherheitsexperte Michael Götschenberg.
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Der Prozess läuft vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Die AfD hatte gegen ihre Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt.
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Fast 4.000 Menschen kamen zum sogenannten Winter-CSD auf den Spielbudenplatz. Sie fürchten bei einem Rechtsruck bei der Bundestagswahl um queere Rechte.
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