Plattenteller in einer Diskothek © dpa

Weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Hamburg in Kraft

Stand: 04.03.2022 21:00 Uhr

Hamburg setzt wie angekündigt die bundesweiten Beschlüsse um: Ab sofort sind die Corona-Regeln weiter gelockert. In geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen müssen FFP2-Masken getragen werden, das bislang geltende 2G-plus-Zugangsmodell entfällt.

In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport in geschlossenen Räumen gilt nun das 3G-Zugangsmodell. Damit haben auch wieder Ungeimpfte Zutritt - wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. Sie waren seit dem 20. November 2021 weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.

Tanzen ohne Maske, aber mit 2G-plus

Zudem kann unter anderem in Musikclubs und Diskotheken auch wieder ohne Maske getanzt werden. Wenn man am Eingang die 2G-plus-Regeln erfüllt, kann man den ganzen Abend dort ohne Maske verbringen. Für Kneipen und Bars ohne Tanz-Möglichkeit gilt dieses Modell dagegen nicht, teilte die Sozialbehörde auf Nachfrage von NDR 90,3 mit. Dort muss weiterhin die Maske getragen werden - so lange man nicht an seinem Platz ist.

Es darf wieder draußen getrunken werden

So oder so dürften sich Hamburgs Ausgehviertel wieder füllen: Nach vielen Monaten fällt das Alkohol-Verkaufsverbot und das sogenannte Mitführ-Verbot. Man darf also wieder überall in der Stadt draußen stehen und ein Bier oder Wein trinken.

Gemeinsame Club-Feier abgesagt

Eigentlich sollten die Lockerungen am Freitagabend mit einem Fest auf der Reeperbahn gefeiert werden - wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde das von den Organisatoren und Organisatorinnen aber abgesagt.

Nächster Lockerungsschritt ab dem 20. März geplant

In einem dritten Schritt sollen dann ab dem 20. März alle "tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" entfallen. Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen, ob geimpft oder nicht geimpft, können nach diesem Datum wegfallen. Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls. Die Grundlagen soll der Bundestag beschließen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 04.03.2022 | 06:00 Uhr

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