Leere Einkaufsstraßen, wenige Schüler: Hamburg im Lockdown
Menschenleere Einkaufsstraßen in der Innenstadt, nur wenige Schülerinnen und Schüler in den Schulen: Hamburg hat am Mittwoch beim zweiten Corona-Lockdown des Jahres das öffentliche Leben weitgehend heruntergefahren.
In der Mönckebergstraße, Hamburgs Haupteinkaufsstraße in der Innenstadt, waren nur wenige Menschen unterwegs. In einigen Geschäften konnten die Menschen ihre zuvor im Internet oder telefonisch bestellten Waren abholen. In manchen Cafés gab es einen "Coffee to go". Auch in den Wohnvierteln wie in Eimsbüttel waren deutlich weniger Menschen unterwegs, vor allem, weil viele Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen zu Hause geblieben sind.
Nur wenige in den Schulen
Die Schulen und Kitas sind vor und nach den Weihnachtsferien zwar geöffnet, es gibt aber keine Anwesenheitspflicht. Kita-Kinder sollen möglichst zu Hause betreut werden. Nach Angaben der Schulbehörde nimmt nur ein sehr geringer Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Präsenzangeboten teil. Nach Stichproben bei 42 Schulen wollen 15,3 Prozent der Grundschülerinnen und Grundschüler, 2 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und 4,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Stadtteilschulen vom 16. bis 18. Dezember am Präsenzunterricht teilnehmen. Vom 5. bis 8. Januar sieht es ähnlich aus.
Kurzzeitige Internet-Probleme
Gegen zehn Uhr morgens gab es einen Internet-Ausfall: Eine halbe Stunde lang machte die von vielen Schulen genutzte Online-Plattform IServ Probleme. Das passiert zum Beispiel, wenn gleichzeitig zu viele Videokonferenzen stattfinden.
Auch Friseursalons zu
Unterdessen bleiben zur Vermeidung von Kontakten alle Geschäfte jenseits des täglichen Bedarfs bis vorerst 10. Januar geschlossen. Gleiches gilt für Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.
Ausnahme für die Weihnachtstage
Die Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten bleiben bestehen. Nur über die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember dürften größere Familien zusammen feiern. Ein Hausstand kann vier weitere Personen aus anderen Haushalten einladen. Kinder im Alter bis zu bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. An diesen Tagen sind auch private Hotelübernachtungen erlaubt. An Silvester sei das Abbrennen von Feuerwerk ebenso verboten wie der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum.
