2G-Regelungen in Hamburg: Kultur, Sport und Stadtrundfahrt
Ab dem 28. August können in Hamburg Einrichtungen selbst entscheiden, ob sie Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anbieten. Damit werden sie von einigen Corona-Vorschriften freigestellt.
Von dieser neuen 2G-Regelung können ausschließlich Menschen mit einem vollständigen Impfschutz Gebrauch machen. Für eine Übergangszeit von sechs Wochen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen. Danach gilt die Ausnahme für alle Kinder unter 12 Jahren.
Das gilt für kulturelle Einrichtungen
Für Theater, Opern, Konzerthäuser, Konzertsäle, Musiktheater, Kinos, Planetarien und Literaturhäuser, Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten und Tierparks kann mit dem 2G-Modell auf das Abstandsgebot verzichtet werden. Sitzplätze können beliebig angeordnet werden. Es gibt keine Kapazitätsbegrenzung, Vollauslastung ist möglich. Für gastronomische Angebote gelten spezielle Regeln. In Innenräumen, auch beim Tanzen, muss eine Maske getragen werden. Die Testpflicht wird aufgehoben.
Das gilt für Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten
Mit dem 2G-Modell kann auf die Maskenpflicht im Freien verzichtet werden.
Das gilt für Sport und Spielplätze
Für Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Thermen, Saunen und beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport kann mit dem 2G-Modell auf das Abstandsgebot verzichtet werden. Es gibt keine Kapazitätsgrenze mehr in geschlossenen Räumen, auch zwischen Sportgeräten muss kein Abstand mehr sein. Weiterhin gilt die Maskenpflicht in Innenräumen, die Testpflicht entfällt.
Das gilt für Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen
Mit dem 2G-Modell kann auf das Abstandsgebot verzichtet werden. Es entfallen die kapazitären Begrenzung in geschlossenen Räumen, Sitz-und Stehplätze können frei angeordnet werden.
