Verfassungsgericht befasst sich mit Hamburger Schuldenbremse
Darf ein Volksbegehren Hamburgs Schuldenbremse stoppen? Der Senat sagt nein. Jetzt verhandelt das Hamburgische Verfassungsgericht über die Frage.
Die Volksinitiative "Schuldenbremse streichen" will Hamburgs Verfassung ändern. Darin steht seit acht Jahren, die Stadt muss neue Kredite beschränken, abgesehen von Katastrophenzeiten und Pandemien. Andreas Scheibner von der Volksinitiative befürchtet eine strikte Sparpolitik: "Seit Jahren wird in den Hamburger Behörden gespart, Personal gestrichen und es wird nicht genügend ausgegeben für die Infrastruktur." Die Initiative hatte mehr als 10.000 Unterschriften gegen die Schuldenbremse gesammelt und damit die Mindestzahl für die erste Stufe eines Volksentscheids übertroffen.
Senat hält Stopp für verfassungswidrig
Hamburgs Senat hält ein Stopp der Schuldenbremse für verfassungswidrig. Der Chef der Senatskanzlei, Jan Pörksen, erklärte: "Das Grundgesetz schreibt für Bund und Länder vor, dass die Schuldenbremse gilt. Deshalb können wir nicht durch eine Volksinitiative mit Änderung der Hamburger Landesverfassung die Schuldenbremse abschaffen."
Eine Änderung von Hamburgs Verfassung verletze das Grundgesetz. Die Initiative erwiderte: Man könne die Schuldenbremse auch in einem einfachen Gesetz festschreiben. Seine Entscheidung will das Hamburgische Verfassungsgericht Anfang Dezember fällen.
