Vatertag: Das ist in Hamburg erlaubt, das verboten
Gemeinsam mit Freunden grillen und picknicken, Kanu fahren, so sah Himmelfahrt - oder auch Vatertag - in den vergangenen Jahren in Hamburg vor allem bei Männern oft aus. Auch Familien nutzen den freien Tag gern für Ausflüge. Doch in diesem Jahr ist, wie so vieles, auch das etwas anders. Zwar sind bereits einige Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert worden. Die Ausgestaltung der Regeln ist jedoch Ländersache. Ausflüge nach Schleswig-Holstein etwa sind reglementiert. Das Land hat für Tagestouristen rund um Himmelfahrt vom 21. Mai (6 Uhr) bis 24. Mai (20 Uhr) ein Betretungsverbot für Nordsee-Inseln, Büsum und St. Peter-Ording erlassen. Und während die Strände in Niedersachsen für Touristinnen und Touristen wieder offen sind, dürfen in Mecklenburg-Vorpommern erst ab dem 25. Mai wieder Menschen aus anderen Bundesländern einreisen.
Kein Bollerwagen-Verbot
Auch Hamburg hat längst Lockerungen beschlossen, wie überall im Land gilt aber weiter: Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Die Hamburger Polizei will am Vatertag mit Augenmaß auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus achten. Wo man mit Menschenansammlungen rechne, werde kontrolliert, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Dies sei vor allem an den Ufern von Alster und Elbe sowie im Stadtpark der Fall. Wenn das Wetter gut sei, werde man deutlich präsenter sein. Der Hamburger Senat will jedoch keine speziellen Maßnahmen zu Ausflügen von Männergruppen nach den Corona-Verordnungen ergreifen. Innensenator Andy Grote (SPD) sagte am Dienstag: "Wenn ich jetzt mal scharf nachdenke und mir die Regelungen der Verordnungen vor Augen führe, habe ich ein Bollerwagenverbot gerade nicht vor Augen".
Was aber ist nun erlaubt am Vatertag in Hamburg? Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte.
Corona-Lockerungen - das ist in Hamburg erlaubt:
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist erlaubt, allerdings gilt grundsätzlich die Abstandsregel von 1,5 Metern. Aber: Jetzt dürfen sich in der Stadt wieder bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte treffen.
- Hafenrundfahrten und Bootsauflüge sind wieder erlaubt, aber nur 50 Prozent der Gäste dürfen an Bord sein.
- Individualsport unter freiem Himmel ist erlaubt, das gilt auch für Mannschaftssportarten. Aber es gelten Abstandsregeln. Das heißt, Ausdauer- und Torschusstraining sind beispielsweise möglich, Zweikampf-Training nicht. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen, die Toiletten dürfen genutzt werden.
- Restaurants und Speisegaststätten dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. Die Gäste müssen registriert werden und der Abstand von 1,5 Metern muss eingehalten oder eine geeignete Trennwand eingezogen werden. Auch für Stehplätze muss der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleisten werden können.
- Spielplätze sind von 7 bis 20 Uhr geöffnet.
- Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten sowie die Außenbereiche zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tierparks dürfen öffnen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen gewährleistet ist.
- Hotels dürfen wieder für Touristinnen und Touristen öffnen, aber nur 60 Prozent ihrer Zimmer vermieten. Saunen, Schwimmbäder und ähnliches bleiben geschlossen, ebenso Schlafsäle für mehr als vier Personen.
Corona-Beschränkungen - das bleibt in Hamburg verboten:
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind laut Verordnung inakzeptabel. Verstöße sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und sanktioniert werden.
- Grillen und Picknicken an öffentlichen Orten bleiben verboten. Diese Regelung gilt nicht für Wohnungslose.
- Tanzlokale, Clubs und Shisha-Bars bleiben zu.
- Privater Wohnraum darf nicht an Touristinnen und Touristen vermietet werden.
- Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen (mit Ausnahme vom Profifußball), größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, und Schützenfeste bleiben verboten - und zwar voraussichtlich mindestens bis zum 31. August.
