Ein Angeklagter verbirgt in einem Vergewaltigungsprozess in Hamburg sein Gesicht. © picture alliance/dpa Foto: Christian Charisius

Prozess um Überfälle auf Frauen: Plädoyers nicht öffentlich

Stand: 16.08.2023 18:02 Uhr

Im Prozess um zwei sexuelle Überfälle auf Frauen in Hamburg sind am Mittwoch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten worden.

Die Strafkammer am Landgericht habe die Zuschauerinnen und Zuschauer ausschließen müssen, weil in der Beweisaufnahme eine der schwer misshandelten Frauen als Zeugin ausgesagt hatte - und zwar ebenfalls nicht-öffentlich, erklärte die Gerichtspressestelle. Das Urteil soll voraussichtlich am Donnerstag verkündet werden.

20-Jährige vergewaltigt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Vergewaltigung, sexuellen Übergriff und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vor. Zum Prozessauftakt am 30. Mai hatte der 28-Jährige die Vorwürfe eingeräumt. Der Anklage zufolge soll der 28-Jährige am Abend des 1. Januar 2023 einer 20-Jährigen von der S-Bahnstation Reeperbahn aus gefolgt sein. Auf einem Schotterweg im Stadtteil Neuland habe er sie überfallen. Als die junge Frau sich gewehrt habe, soll er sie schwer misshandelt und vergewaltigt haben.

74-Jährige überfallen

Nur vier Tage später soll der Angeklagte eine 74-Jährige in ihrer Wohnung im Stadtteil Barmbek-Süd überfallen haben. Unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis habe er am späten Nachmittag an ihrer Tür geklingelt. Als die Frau öffnete, habe er sie am Hals gepackt und zu Boden gedrückt. Er schlug ihr laut Anklage mit der Faust ins Gesicht und versuchte, sie zu vergewaltigen. Als Nachbarn auf die Schreie der 74-Jährigen aufmerksam geworden seien, sei der Angeklagte geflüchtet.

Zum Zeitpunkt der Taten stand der 28-Jährige unter Bewährung. Das Amtsgericht Lüneburg hatte ihn Ende Mai 2020 wegen schwerer Brandstiftung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Psychiatrie statt Gefängnis?

Der psychiatrische Sachverständige sagte am Mittwoch, dass der Angeklagte bei seinen Taten nicht schuldfähig war: der 28-Jährige leide an einer Psychose, ausgelöst offenbar durch regelmäßigen Cannabis-Konsum. Der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, so der Sachverständige. Er sagte: "Alle könnten sein Opfer werden." Sollte sich das Gericht dem im Urteil anschließen, kommt der Angeklagte auf unabsehbare Zeit in die Psychiatrie.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 16.08.2023 | 17:00 Uhr

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