G20-Protestcamp: Klage gegen die Stadt abgewiesen
Mehrere Gegner des G20-Gipfels vor drei Jahren haben in Hamburg eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt hat eine Klage im Zusammenhang mit dem Protestcamp im Altonaer Volkspark abgewiesen. Die Stadt hatte das Camp damals auf 300 Zelte begrenzt. Dagegen waren zwei Vereine und eine Privatperson, die an der Anmeldung des Protestcamps beteiligt waren, vor Gericht gezogen.
Protestcamp zunächst nicht als Versammlung eingestuft
Die Stadt hatte das Zeltlager zunächst wegen der auch beabsichtigten Schlafzelte für mehrere tausend Menschen nicht als Versammlung angesehen und deshalb die von den Anmeldern beantragte Erlaubnis für eine Nutzung von Grünflächen versagt. Nach zahlreichen Gesprächen wurde den G20-Gegnern schließlich erlaubt, 300 Schlafzelte für jeweils maximal zwei bis drei Personen aufzubauen und zu nutzen.
G20-Gegner sehen Verstoß gegen Versammlungsfreiheit
Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gewesen, hatten die damaligen Anmelder vor dem Verwaltungsgericht argumentiert. Ohne die Möglichkeit, im Altonaer Volkspark Zelte aufzustellen, hätten auswärtige Demonstrantinnen und Demonstranten nicht nach Hamburg kommen und gegen den Gipfel der Staats- und Regierungschefs demonstrieren können. Die Stadt Hamburg hielt dagegen, dass Übernachtungen in Hamburger Parks grundsätzlich nicht erlaubt seien.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts wurde die Klage der Protestcamp-Organisatoren nun abgewiesen. Eine detaillierte Urteilsbegründung soll nach Gerichtsangaben bis Ende des Monats vorgelegt werden. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen.
