Corona-Regeln: Besuche in Pflegeheimen möglich
In Hamburg ist der Besuch in Pflegeheimen wieder möglich. Dabei sei allerdings "äußerste Vorsicht geboten", sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Was beschlossen wurde im Überblick.
Was ist trotz Corona möglich?
Besuche in Pflege- und Altenheime sind ab dem 18. Mai wieder erlaubt. Auch Menschen mit Behinderung, die beispielsweise in ambulant betreuten Wohngruppen leben, dürfen wieder Besuch empfangen. Ein Besuchsverbot für Krankenhäuser hatte der Senat gar nicht erlassen.
Welche Corona-Auflagen gibt es?
Es gelten strenge Besuchsregeln, weil die Menschen in Pflegeheimen zur Hochrisikogruppe gehören. Ab dem 18. Mai gilt die Besuchserlaubnis für eine definierte Person und begrenzt sich auf einen Besuch von maximal einer Stunde pro Woche. Der Besuch kann im Einzelfall auf zwei Stunden ausgeweitet werden, aber eine andere Person darf nicht vorbeikommen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich vorher anmelden. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und der Besuch soll möglichst draußen oder in einem Gemeinschaftsraum stattfinden. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Die Sterbebegleitung ist von diesen Einschränkungen ausgenommen, es sind Ausnahmeregeln möglich.
Menschen mit Behinderung dürfen ebenfalls ab dem 18. Mai wieder in ambulant betreuten Wohngruppen oder besonderen Wohnformen besucht werden. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln und Besuche müssen dokumentiert werden.
Wie soll es weitergehen?
Weitere Pläne sind bislang nicht bekannt. Der Senat behält sich aber auf jeden Fall vor, bei steigendem Infektionsgeschehen die Lockerungen wieder zurückzunehmen.
