Corona: Opposition soll in Hamburg stärker mitreden dürfen
Die Hamburgische Bürgerschaft darf künftig mehr dabei mitreden, wenn es um Corona geht. Das steht in einem gemeinsamen Antrag für ein Hamburger Pandemiegesetz, auf den sich Rot-Grün mit der CDU geeinigt hat.
Welche Rechte haben die Parlamente in der Corona-Krise? Darüber wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert - auch im Hamburger Rathaus. Denn die Entscheidungen darüber, was in der Hansestadt gerade erlaubt ist und was nicht, trifft der Senat. Er macht aus den gemeinsamen Beschlüssen bei den Corona-Gipfeln bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die aktuellen Rechtsverordnungen.
Bürgerschaft soll über Beschlüsse beraten
Das bleibt zwar auch in Zukunft so, der Senat soll die Abgeordneten der Bürgerschaft aber künftig schneller über die aktuelle Rechtslage informieren müssen. 24 Stunden hat er dann dafür Zeit. Und in jeder Bürgerschaftssitzung sollen die Abgeordneten Gelegenheit haben, über die Beschlüsse zu beraten. Das sieht ein am Mittwoch veröffentlichter interfraktioneller Entwurf von SPD, Grünen und CDU für ein Hamburger Pandemiegesetz vor, der in der Bürgerschaftssitzung am 16. Dezember beraten werden soll. Das neue Pandemiegesetz soll laut Entwurf zum 31. Dezember in Kraft treten.
Linke spricht von Mogelpackung
Gerade die Opposition im Rathaus hatte immer wieder auf mehr Mitsprache des Parlaments gedrungen. Die CDU spricht deshalb von einem Erfolg, dass es jetzt diesen gemeinsamen Antrag mit SPD und Grünen für ein Pandemiegesetz gibt. Auch die AfD sieht das so, kritisiert aber, dass sie bei dem Bürgerschaftsantrag übergangen wurde. Für die Linke ist das Gesetz dagegen eine Mogelpackung. Denn auch künftig könne das Parlament nur mitreden, aber nicht mitentscheiden. Sie will einen Gegenvorschlag vorlegen.
