Corona: Das sind die aktuellen Regeln in Hamburg
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat Hamburg - wie andere Bundesländer auch - die Einschränkungen bis zum 31. Januar verlängert. Ab dem 8. Januar werden sie teilweise verschärft. Ein Überblick über die aktuellen Regeln:
Allgemein: Maskenpflicht, Hygiene und Abstandsregeln
- Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorgaben, Schutzkonzepte und die Maskenpflicht. Die Einhaltung dieser Regeln bleibt die Voraussetzung für alle zugelassenen Aktivitäten.
- Bereits seit dem 12. Oktober 2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben, im öffentlichen Nahverkehr sowie im Freien an bestimmten Orten, wie etwa der Reeperbahn. Überall dort, wo es eng werden könnte, gilt die Maskenpflicht. Bei Verstößen droht ein Mindestbußgeld in Höhe von 150 Euro. Auch in Arbeits-, Dienst-, Betriebstätten und sonstigen räumlichen Bereichen, die zwar nicht öffentlich zugänglich sind, aber der Berufsausübung dienen, gilt ab 1. Dezember 2020 in geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann abgelegt werden, wenn ein dauerhafter Steh- oder Sitzplatz eingenommen wird und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
- Zu allen Personen, mit denen man im selben Haushalt lebt, muss man keinen Abstand halten.
Kontakte und Kontaktbeschränkungen
- Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, die Kontakte zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Ab dem 8. Januar sollen private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sein. Ausnahmen für Kinder gibt es nicht mehr.
- Ein Beispiel: Ein Haushalt – Familie oder Wohngemeinschaft – mit zwei Erwachsenen und einem Kind darf höchstens eine weitere Person treffen. Das kann zum Beispiel ein anderes Kind zum Spielen sein oder die Oma – aber nicht Oma und Opa gleichzeitig.
- Eine Ausnahme gilt nur für Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Elternteil nicht im selben Haushalt wohnt wie das Kind.
- Eine weitere Ausnahme: In Notfall-Betreuungssituationen ist es im Rahmen von Nachbarschafts- oder Familienhilfe erlaubt, mehrere Kinder in Kleinstgruppen zu Hause zu betreuen. Das ist aber keine Ausnahme, um Kindergeburtstage oder ähnliches zu ermöglichen.
Kontaktbeschränkungen in Familien
- Zu allen Menschen, die nicht ausdrücklich unter die erlaubten Kontakte fallen, müssen Sie mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Diese Regel gilt überall: zuhause, an öffentlichen Orten oder im Freien.
- Zu allen Personen, mit denen Sie im selben Haushalt leben, müssen Sie keinen Abstand halten.
Einreise aus Risikogebieten
Wer aus einem Risikogebiet nach Hamburg kommt, muss ab sofort einen Test machen und für zehn Tage in Quarantäne gehen. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch einen weiteren Test verkürzt werden. Die Kosten für die Tests haben die Reisenden selbst zu tragen. In Hamburg gibt es keine Ausnahmen für Geimpfte oder Menschen, die bereits eine Corona-Erkrankung hatten.
Quarantänezeit
Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen ist seit dem 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test.
Gastronomie
- Seit dem 2. November sind Restaurants, Bars, Clubs und auch Kneipen geschlossen. Lediglich die Lieferung oder auch die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sind erlaubt. Kantinen dürfen weiter öffnen.
- Seit dem 9. Dezember ist der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind. Damit sind Gläser, Becher oder Einweggetränkebehältnisse gemeint, allerdings nicht handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen oder -tüten. Das Verbot gilt rund um die Uhr.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum soll im Zeitraum 16. Dezember bis 10. Januar untersagt und Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden. Die Lieferung und Abholung von Speisen durch Gastronomiebetriebe soll weiter möglich bleiben. Auch der Betrieb von Kantinen soll weiter erlaubt sein.
- Ab 11. Januar gilt: Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken bleibt erlaubt. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
Freizeitgestaltung
Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Dazu zählen kulturelle Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen und Kinos. Aber auch Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen müssen geschlossen bleiben.
Veranstaltungen
Freizeitveranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind zunächst untersagt. Ursprünglich geplant war, dass der Fischmarkt Ende Oktober wieder öffnen darf. Doch nun muss auch er weiter ausfallen. Genauso entfällt der Winterdom in diesem Jahr.
Sport
- Fitnessstudios sind erneut geschlossen und auch der Amateursportbetrieb wurde eingestellt, damit dürfen Vereine und Mannschaften nicht mehr trainieren. Individualsport hingegen, also das Joggen beispielsweise, ist weiterhin erlaubt - allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand.
- Auch Saunen und Schwimmbäder bleiben zunächst geschlossen.
- Profisport wie die Fußball-Bundesliga findet weiterhin statt, allerdings nur noch ohne Zuschauerinnen und Zuschauer.
Einzelhandel
Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss ab dem 16. Dezember schließen. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind:
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte für Lebensmittel
- Direktvermarkter von Lebensmitteln
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker und Hörgeräteakustiker
- Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten
- Banken, Sparkassen und Poststellen
- Reinigungen und Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
- Weihnachtsbaumverkauf
- Großhandel
Abholen von Waren
Bei geschlossenen Einzelhandelsläden darf man Waren wie Fahrräder, Möbel oder Bücher im Internet bestellen und dann abholen. Die Übergabe der Ware und die Bezahlung muss vor der Ladentür erfolgen. In der Verordnung des Senats heißt es: "Zulässig ist die Auslieferung von Gütern auf Bestellung sowie deren Abverkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots."
Weitere Dienstleistungen
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - dazu zählen beispielsweise Kosmetikstudios, Massagesalons oder Tattoo-Studios - bleiben geschlossen, da es hier zwangsläufig zu körperlicher Nähe kommen würde.
- Auch Friseursalons sind ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen.
- Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
- Prostitution ist wieder verboten, damit müssen Bordelle und Prostitutionsstätten erneut schließen.
Umzüge
Umzüge sind laut Sozialbehörde zulässig, da ein durch die Bewohnerinnen und Bewohner und helfende Personen selbst durchgeführter Umzug keine Zusammenkunft in der privaten Wohnung ist, sondern eine nachbarschaftliche Dienstleistung. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Arbeiten sind in Zweierteams durchzuführen. Zwischen den Zweierteams ist das Abstandsgebot durchgehend einzuhalten. Die Beauftragung von Umzugsunternehmen bleibt als Dienstleistung und Berufsausübung weiter zulässig.
Reisen / Hotels und Übernachtungen
- Die Bürgerinnen und Bürger sind generell dazu aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten - auch bei Verwandten. Das gilt sowohl im Inland für tagestouristische Ausflüge sowie für Reisen ins Ausland.
- Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Beerdigungen
Bestattungen und Trauerfeiern im engen Familien- und Freundeskreis dürfen stattfinden.
Hochschulen
Hochschulen und Universitäten sind gehalten, Lehre und Prüfungen ausschließlich digital durchzuführen. Der Präsident der Universität Hamburg Dieter Lenzen appellierte an alle Beschäftigten und Studierende, verantwortungsbewusst zu agieren. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie hätten bisher noch nicht ausgereicht, um dem Geschehen Herr zu werden. Daher, so Lenzen, müsse auch die Universität, als zweitgrößter Arbeitgeber der Stadt und damit mit einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung versehen, den Betrieb danach ausrichten und weiter beschränken. Alle Arten von Veranstaltungen finden nicht in Präsenz statt. Soweit möglich soll auch die Forschung in Laboren eingestellt werden. Die Gebäude der Universität Hamburg bleiben geschlossen, auch die Bibliotheken. Bücher können über den Campuslieferdienst ausgeliehen werden. Auch Mensen und Cafés bleiben geschlossen. Mit der Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen reagiert die Universität auf die seit dem 8. Januar 2021 in Hamburg geltenden Verordnung zur Eindämmung der Pandemie.
Kitas
- Eltern in Hamburg sind dazu angehalten, ihre Kinder ab dem 16. Dezember nicht mehr in die Kitas und die Tagesbetreuung zu geben. Dennoch: Die Kitas bleiben offen. Kinder können also auch weiter in den Kindertagesstätten betreut werden, wenn ihre Eltern das so möchten.
- Die regulären Öffnungszeiten der Kitas und Tagespflege werden vom 11. bis zum 31. Januar 2021 auf die Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr begrenzt. Darüber hinaus haben die Einrichtungen bei personellen Engpässen die Möglichkeit, in Absprache mit der Kita-Aufsicht der Sozialbehörde weitere Einschränkungen der Betreuungszeit vorzunehmen.
- Maskenpflicht gibt es weder für Erzieher und Erzieherinnen noch für Kinder. Lediglich die Eltern müssen beim Holen und Bringen der Kinder eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Schulen und Schulferien
- In Hamburgs Schulen wird die Anwesenheitspflicht ab 16. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 aufgehoben. Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen. Für Prüfungssituationen gilt eine Anwesenheitspflicht. Für Kinder, die im Präsenzunterrichts in der Schule lernen, gibt es zwischen 8 Uhr bis 16 Uhr Lern- und Betreuungsangebote. Der Senat geht davon aus, dass auch in den letzten beiden Januarwochen kein vollwertiger Präsenzunterricht in allen Klassenstufen stattfinden kann.
- Klausuren und Prüfungen der Abschlussklassen finden statt. Sie können verschoben werden, wenn Schülerinnen und Schüler das mehrheitlich wünschen.
- Schüler ab der 5. Klasse müssen einen Mund-Nase-Schutz im Unterricht tragen, auch Lehrkräfte und Schulbeschäftigte. In den Pausen außerhalb der Schulgebäude dürfen sie abgelegt werden. Prüfungen, Präsentationen und Klausuren können ohne Maske stattfinden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. In Sport und Musik dürfen die Masken bei einem Abstand von 2,50 Meter abgelegt werden. Alle 20 Minuten muss gelüftet werden.
Kinderkrankengeld
Jedes Elternteil erhält 2021 zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld erhalten kann. Für Alleinerziehende gibt es 20 zusätzliche Tage - der Zeitraum wird damit verdoppelt. Der Anspruch soll auch gelten in Fällen, in denen eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, weil Schule oder Kindergarten Pandemie-bedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Obdachlose
Tagestreffpunkte für Hamburgs Obdach- und Wohnungslose können wieder Überlebenshilfe und praktische Hilfen anbieten, zum Beispiel Mahlzeiten, Kleidung oder eine Möglichkeit zum Duschen und Wäsche waschen.
Krankenhäuser
Die Asklepios-Kliniken und das UKE haben ein generelles Besuchsverbot verhängt. Ausnahmen gibt es etwa für die Kinderstation und todkranke Patienten.
Pflegeheime und Betreuung
- Tagespflegeeinrichtungen dürfen öffnen, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
- Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen sind ab dem 23. Dezember nur erlaubt, wenn man einen negativen Corona-Test vorweisen darf. Vor dem Betreten der Einrichtung musse schriftlich oder elektronisch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das den Anforderungen des Robert Koch-Instituts entsprechen muss und im Falle eines POC-Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchsten drei Tage alt sein darf. Alternativ würden auch Schnelltests akzeptiert, die unmittelbar vor Betreten der Einrichtung gemacht werden. Über die Weihnachtstage gilt eine Sonderregelung: Sollten vor Ort keine Schnelltests gemacht werden können, müssen Bewohner und Besuchende durchgängig eine FFP2-Maske tragen und sich strikt an die Hygienekonzepte halten.
- Menschen mit Behinderung dürfen seit dem 18. Mai wieder in ambulant betreuten Wohngruppen oder besonderen Wohnformen besucht werden, es muss allerdings ein dokumentiertes Konzept zum Infektionsschutz gewährleistet sein.
- Beschäftigte der Alten- und Pflegenheime sowie mobile Pflegedienste müssen spätestens ab dem 21. Dezember 2020 regelmäßig, mindestens zweimal pro Woche, einen Corona-Test machen.
Senioren
Seniorentreffpunkte und Seniorengruppen gehören nun auch zu den Einrichtungen, die nicht mehr für den Publikumsverkehr öffnen können.
Spielplätze
Spielplätze sind von 7 bis 20 Uhr geöffnet. Für Kinder unter sieben Jahren gilt eine Beaufsichtigungspflicht. Die allgemeinen Kontaktregeln gelten auch auf Spielplätzen. Wenn das Kind zum Beispiel mit einem anderen Kind spielt, ist ein abstandsloser Kontakt der Aufsichtsperson mit einer anderen Person zu vermeiden.
Bücherhallen
Die Bücherhallen Hamburg bleiben weiterhin geöffnet - mit Einschränkungen. Der Aufenthalt sollte auf ein Minimum reduziert werden und die maximale Verweildauer nicht mehr als 30 Minuten betragen. Die Öffnungszeiten der Bibliotheken sind reduziert. Für Medien, die zwischen dem 16. Dezember 20 und dem 10. Januar 21 abgegeben werden müssen, werden keine Versäumnisgebühren erhoben. Für den Besuch gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln.
Dieses Thema im Programm:
NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 09.01.2021 | 07:00 Uhr
