Bürgerentscheide: Initiative scheitert vor Verfassungsgericht
Eine Volksinitiative ist vor dem Hamburger Verfassungsgericht mit ihrem Anliegen gescheitert, dass Bürgerentscheide in Hamburgs Bezirken zwingend durchgesetzt werden müssen.
Gebt den Menschen vor Ort mehr Macht! Darum war es der Hamburger Volksinitiative gegangen. Doch vor dem höchsten Hamburger Gericht, dem Verfassungsgericht, ist sie gescheitert. Das Gericht erklärte das geplante Volksbegehren "Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen - Mehr Demokratie vor Ort" am Freitag für unzulässig. Der Senat war gegen das Volksbegehren vor Gericht gezogen, weil er es für verfassungswidrig hält.
Senat kann Bürgerentscheide auf Bezirksebene kassieren
Die Volksinitiative wollte erreichen, dass auch Bürgerentscheide vor Ort in den Bezirken rechtsverbindlich sind. Dass sich also Politik und Verwaltung an das Votum der Bürgerinnen und Bürger halten müssen. Denn bisher können diese Bürgerentscheide vom Senat gestoppt werden - zum Beispiel bei großen Bauprojekten. Das ist anders als bei Volksentscheiden, bei denen es um Entscheidungen für die ganze Stadt geht - wie beispielsweise beim Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze.
"Erhebliche Mängel" im Text
Das Urteil der Richterinnen und Richter fiel einstimmig. Zur Begründung hieß es: In dem Text, der zur Abstimmung stand, sei nicht deutlich geworden, wie weitreichend die Entscheidung sei, die die Hamburgerinnen und Hamburger dort treffen sollten. Denn letztendlich wäre es darum gegangen, die Hamburger Verfassung zu ändern. Das aber stand in dem Text nicht drin. Dort stand nur, dass Bürgerbegehren vor Ort verbindlich gemacht werden sollen. "Das beantragte Volksbegehren weist so erhebliche Mängel auf, dass es den aus dem Demokratieprinzip abgeleiteten Abstimmungsgrundsätzen, insbesondere der Abstimmungsfreiheit, im Ganzen nicht genügt", sagte Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler.
Initiative hat 14.000 Unterschriften gesammelt
Die im August 2019 gestartete Volksinitiative bemängelt, dass der Senat seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Hamburg mehr als 20 Entscheide und Begehren außer Kraft gesetzt und/oder die Bezirke angewiesen hat, die aufgeworfene Frage in seinem Sinne zu bearbeiten. Das wollte die Initiative nicht länger hinnehmen und hatte deshalb nach eigenen Angaben mehr als 14.000 Unterschriften gesammelt.
