Ausgangssperre in Hamburg: Osterwochenende blieb ruhig
In Hamburg haben sich am Osterwochenende die meisten Menschen an die Ausgangsbeschränkung gehalten. Laut Polizei war die Lage in der Stadt sehr ruhig.
Nach 21 Uhr waren am Osterwochenende die meisten Straßen in Hamburg wie leergefegt. Nur vereinzelt trafen die Beamten und Beamtinnen auf Menschen, die auf dem Weg zur Arbeit waren oder mit dem Hund Gassi gingen. "Wir haben über die letzten Tage etwa 840 Verstöße festgestellt", sagte Polizeisprecherin Sandra Levgrün dem Hamburg Journal im NDR Fernsehen. "Fast die Hälfte davon konnte mündlich verwarnt werden, so dass wir am Ende bei etwas über 400 Ordnungswidrigkeiten gelandet sind - über dreieinhalb Tage also nicht besonders viel."
Ausgangssperre weitgehend eingehalten
Am häufigsten wurde gegen die Maskenpflicht oder die Abstandsregeln verstoßen, nur sehr selten gegen die Ausgangsbeschränkung. Die Betroffenen waren laut Polizei aber überwiegend einsichtig und wurden mit einer Verwarnung nach Hause geschickt. Dass so wenig auf Hamburgs Straßen los war, lag laut Polizei wohl auch an dem kühlen Wetter.
Nur vereinzelte Verstöße
Seit Karfreitag müssen auch Geschäfte ab 21 Uhr schließen - daran haben sich am Osterwochenende auch die meisten gehalten. Vereinzelt musste die Polizei aber einschreiten. Unter anderem hatte am Freitag ein Dönerladen am Steindamm um 23.30 Uhr noch geöffnet - trotz mehrfacher Ermahnung. Auch ein Schnellrestaurant an der Steilshooper Allee musste von der Polizei dicht gemacht werden. Die Inhaber müssen jetzt mit einem Bußgeld rechnen.
Nicht ohne triftigen Grund raus
Nach der geltenden Ausgangssperre in Hamburg dürfen die Menschen in Hamburg ihre Wohnungen zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nur noch aus triftigem Grund verlassen. Als triftige Gründe, sich während der Ausgangssperre draußen aufzuhalten, gelten der Weg zur Arbeit, medizinische Notfälle und die Versorgung von Tieren, wie auch Gassi gehen. Auch sportliche Betätigung alleine, wie Joggen, ist möglich. Der Einzelhandel schließt wegen der Beschränkungen um 21 Uhr. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 18. April.
Gericht lehnt Klage ab
Unterdessen hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag einer Familie gegen die Ausgangsbeschränkung abgelehnt. Ohne die Beschränkungen wäre eine Eindämmung der Corona-Pandemie wegen der deutlich steigenden Infektionszahl erheblich gefährdet, erklärte das Gericht.
