Stand: 27.04.2016 14:53 Uhr

Herzogtum Holstein - keine prozessarme Region

Schleswig-Holstein gilt nicht als prozessarme Region Norddeutschlands: Zwischen 1520 und 1740 wurden hier nachweislich über 800 Hexenverfahren angestrengt.

Nachgestellte Hexenverbrennung anlässlich des 1200-jährigen Geburtstages von Garmisch (2002)  Foto: Matthias Schrader
Die Hexenverfolgung richtete sich vorrangig gegen Frauen - aber nicht nur. Auch Männer und Kinder waren betroffen.

Die Hexenverfolgung begann 1530 und endete 1735. Das erste Todesurteil 1530 richtete sich gegen zwei Frauen, das letzte 1724 gegen einen Mann. Der Frauenanteil in der Hexenverfolgung Holsteins betrug 88,4 Prozent. Er lag damit im Vergleich mit anderen deutschen Regionen erheblich über dem Durchschnitt.

In der Zeit von 1530 - 1735 lassen sich in Holstein, Lauenburg und Lübeck Prozesse gegen insgesamt 490 Personen nachweisen. Mit Ausnahme der atypischen Ratsurteile in Lübeck wurden nur 8 Prozent der Angeklagten freigelassen, 17 Prozent aber des Landes verwiesen und drei Viertel - das sind 75 Prozent - hingerichtet.

Starke Unterschiede in der regionalen Struktur der Hexenverfolgungverfolgung

Starke Unterschiede wies die regionale Struktur der Verfolgung auf. "Die verfolgungsintensivsten Gebiete lagen im östlich gelegenen Hügelland, im besonderen in den herrschaftlich zersplitterten Güterbezirken mit ihrer adligen Jurisdiktion."

Rund um Bovenau im Kreis Rendsburg-Eckernförde: die Maria-Magdalenen-Kirche. © NDR Foto: Jürgen Schindler
AUDIO: Von Hexen, Huren und Hausmädchen (3 Min)

Ganz im Gegensatz zu dieser Regionen lassen sich in dem großbäuerlich geprägten Dithmarschen an der Westküste, in den Marschen an der Elbe im Süden oder in den kleinbäuerlichen Dörfern der Geest in der Mitte des Landes vergleichsweise wenig Hexenprozesse nachweisen.

In der Hansestadt Lübeck und in den zur ihr gehörigen Territorien wurden im gesamten Zeitraum von 1520 - 1745 nur wenige Menschen wegen angeblicher magischer Aggression angeklagt.

Der Lübecker Rat entließ zudem fast drei Viertel aller Angeklagten oder regelte das Hexenproblem, indem er es exterritorialisierte und die Angeklagten des Stadtgebiets verwies. Lediglich in einem Jahr - 1637 - kapitulierte das städtische Obergericht vor der im Umland grassierenden Verfolgung und ließ zum ersten Mal Angeklagte hinrichten. Die Praxis der Stadt Lübeck reiht sich damit in die geringe Verfolgungspraxis frühneuzeitlicher Großstädte ein".

(nach: Artikel zur Hexen-Verfolgung im Herzogtum Holstein von Rolf Schulte [27.04.2001] im historicum.net)

Hexenverfolgung in Schleswig- Holstein im 16. bis 18. Jahrhundert

Rolf Schulte
Boyens Verlag 2001
ISBN: 3804210163
17,- Euro

Regionale Differenzen - Vergleichbare Strukturen? Hexenverfolgung im nördlichen Deutschland.

Katrin Moeller und Burghart Schmidt (Hrg.)
DOBU Verlag, Hamburg
März 2008
ISBN: 978-3934632080
28,80 Euro

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Schleswig-Holstein Magazin | 22.04.2008 | 20:00 Uhr

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