NDR Info Nachrichten vom 18.07.2018:

EU verhängt Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google 

Brüssel: Die EU hat den Internet-Konzern Google mit einer Rekordstrafe wegen illegaler Praktiken beim Vertrieb seines mobilen Betriebssystems Android belegt. Die europäischen Wettbewerbshüter verhängten eine Geldbuße von mehr als 4,3 Milliarden Euro gegen den US-Konzern. Google habe Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt, hieß es zur Begründung. Ziel sei gewesen, die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Wenn Google die missbräuchlichen Praktiken nicht innerhalb von 90 Tagen endgültig abstelle, drohten über das Bußgeld hinaus Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes der Google-Muttergesellschaft Alphabet. Das Unternehmen legte umgehend Einspruch gegen die Entscheidung ein. Google stellt Geräteherstellern das Betriebssystem kostenlos zur Verfügung. Dazu müssen sie allerdings mit Google einen Vertrag schließen, der ihnen aus Sicht der Kommission eine Reihe von unzulässigen Einschränkungen auferlegt. | 18.07.2018 14:45 Uhr

Rundfunkbeitrag im Wesentlichen rechtmäßig

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat das aktuelle Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wesentlichen bestätigt. Der Rundfunkbeitrag von derzeit 17 Euro 50 pro Monat kann weiterhin erhoben werden. Er ist von allen Wohnungsinhabern zu zahlen, unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht. Die Gebühr für einen Zweitwohnsitz ist allerdings verfassungswidrig, hier muss der Gesetzgeber eine Neuregelung erlassen. Betroffene können sich auf Antrag von dem zusätzlichen Beitrag befreien lassen. Die bisher geltenden Regelungen für Unternehmen wurden vom höchsten deutschen Gericht bestätigt.| 18.07.2018 14:45 Uhr

Kabinett billigt Programm für Hartz4-Empfänger

Berlin: Langzeitarbeitslose in Deutschland sollen über einen staatlich geförderten Arbeitsmarkt neue Jobchancen bekommen. Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Profitieren sollen Hartz IV-Empfänger, die seit Jahren keine Chance auf eine reguläre Beschäftigung haben. Arbeitsminister Heil will sie mit staatlichen Lohnzuschüssen und zusätzlichen Betreuungsangeboten wieder in den normalen Arbeitsmarkt eingliedern. Dazu plant er Ausgaben von vier Milliarden Euro. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen mindestens 25 Jahre alt sind und sieben Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen haben.| 18.07.2018 14:45 Uhr

Wohlleben auf freiem Fuß

München: Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord verurteilte Ralf Wohlleben kommt auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht München hob den Haftbefehl auf. Es hatte Wohlleben, der dem NSU-Trio eine Waffe beschafft haben soll, zu zehn Jahren Haft verurteilt. Sein Anwalt will das Urteil anfechten. Da Wohlleben bereits sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft saß, ist eine weitere Inhaftierung nach Ansicht des Gerichts nicht verhältnismäßig. Zunächst müsse das Revisionsverfahren abgewartet werden.| 18.07.2018 14:45 Uhr

50+1-Regel: Keine Ausnahme für Hannover 96

Hannover: Clubchef Martin Kind darf nicht Mehrheitseigner beim Fußball-Bundesligisten Hannover 96 werden. Die Deutsche Fußball Liga hat seinen Antrag auf eine Sonderregelung zur sogenannten 50+1-Regel abgelehnt. Nach Ansicht des DFL-Präsidiums erfüllt Kinds Antrag nicht alle nötigen Voraussetzungen. Die 50+1-Regel soll den Einfluss von Investoren begrenzen. Sie garantiert den Vereinen die Stimmenmehrheit in ausgegliederten Kapitalgesellschaften. Einzige Ausnahme in der Bundesliga ist 1899 Hoffenheim, wo Clubchef Hopp auch die Mehrheit der Anteile hält. Gegen Kinds Pläne gab es in Hannover monatelang Proteste. Mehrere Fangruppen verweigerten der Mannschaft bei Heimspielen die Unterstützung.| 18.07.2018 14:45 Uhr