NDR Info Nachrichten vom 05.06.2018:

Besonders häufig Fehler in der Pflege festgestellt

Berlin: Die Gutachter der gesetzlichen Krankenversicherungen haben im vergangenen Jahr in Krankenhäusern und Arztpraxen mehr als 3.300 Behandlungsfehler festgestellt. Diese waren dem Medizinischen Dienst zufolge für die Patienten mit teilweise erheblichem Schaden verbunden. Besonders häufig habe sich ein Verdacht in der Pflege bestätigt. In fast der Hälfte der Fälle fanden die Sachverständigen dort Fehler, nachdem Patienten einen entsprechenden Vorwurf vorgebracht hatten. An zweiter Stelle bei den bestätigten Fehlern folgten Behandlungen beim Zahnarzt und beim Frauenarzt. Die Sachverständigen der Krankenkassen hatten im vergangen Jahr fast 14.000 Gutachten erstellt. Dies war der erste Rückgang seit vier Jahren.| 05.06.2018 12:15 Uhr

EU-Innenminister beraten über Asylrecht

Luxemburg: Im festgefahrenen Streit über eine Reform des europäischen Asylrechts hält die Bundesregierung die Vorschläge der bulgarischen Ratspräsidentschaft für unzureichend. Es sei nicht akzeptabel, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge nicht in das EU-Land zurückgeschickt werden könnten, in das sie ursprünglich eingereist seien, sagte der Staatsekretär im Innenministerium, Mayer. Außerdem müssten in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Asylverfahren und Klagefristen gelten. Mayer vertritt Bundesinnenminister Seehofer auf einer Konferenz in Luxemburg. Dort beraten die Innenminister der EU über die geplante Reform der europäischen Asylpolitik. Es gibt seit Monaten Streit darüber, ob und wie Flüchtlinge gleichmäßig auf die EU verteilt werden sollen. Vor allem osteuropäische Länder wie Ungarn und Polen, aber auch Österreich, wehren sich gegen eine verbindliche Quote.| 05.06.2018 12:15 Uhr

Ursprüngliche Pflichtverteidigung fordert Zschäpe-Freilassung

München: Im NSU-Prozess fordern die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger die sofortige Freilassung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe. In seinem Plädoyer sagte Rechtsanwalt Heer, Zschäpe sei keine Terroristin, keine Mörderin und keine Attentäterin. Sie habe keine Waffen beschafft und die Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auch nicht vom Küchentisch gesteuert. Aus Sicht des Verteidigers kann Zschäpe lediglich wegen einfacher Brandstiftung in der letzten Fluchtwohnung in Zwickau verurteilt werden. Da die Angeklagte sich bereits gut sechseinhalb Jahre in Untersuchungshaft befinde und sich tadellos verhalten habe, müsse ihr Haftbefehl umgehend aufgehoben und sie freigelassen werden. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpe dagegen als Mittäterin der rechtsextrem motivierten Mordserie eingestuft und eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.| 05.06.2018 12:15 Uhr

BAMF-Affäre: De Maizière und Altmaier sagen aus

Berlin: In der Affäre um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wollen der frühere Innenminister de Maizière und der damalige Kanzleramtschef Altmaier Rede und Antwort stehen. Wie der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Grosse-Brömer, mitteilte, haben sich beide CDU-Politiker bereit erklärt, dem Bundestagsinnenausschuss für eine Sondersitzung zur Verfügung zu stehen. Diese soll am 15. Juni stattfinden. Sowohl de Maizière als auch Altmaier wird vorgeworfen, schon länger von den Problemen in der Bremer Außenstelle des BAMF gewusst zu haben, aber nicht tätig geworden zu sein.| 05.06.2018 12:15 Uhr

Börse Kompakt

Der Dax steigt um 1 Prozent auf 12.892 Punkte. Der japanische Nikkei-Index schließt um 0,3 Prozent höher bei 22.540. Der Euro kostet einen Dollar 16 94.| 05.06.2018 12:15 Uhr