NDR Info Nachrichten vom 29.03.2018:

Programm für Langzeitarbeitslose bis Sommer

Berlin: Die Bundesregierung will bis zum Sommer einen Gesetzentwurf zur Förderung von Langzeitarbeitslosen vorlegen. Nach Angaben von Arbeitsminister Heil, sollen in den nächsten vier Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, um diese Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Der Staat zahlt Arbeitgebern Zuschüsse, wenn sie Erwerbslose einstellen, die länger als ein Jahr ohne Arbeit sind. Heil schätzt, dass etwa 150.000 Betroffenen mit dem Geld geholfen werden kann. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, ist die Zahl der Arbeitslosen im März weiter zurückgegangen. Zwei Millionen, 458.000 Männer und Frauen sind als erwerbslos registriert, knapp 90.000 weniger als im Februar und 200.000 weniger als im Vorjahresmonat.| 29.03.2018 17:45 Uhr

Sarkozy muss vor Gericht

Paris: Der frühere französische Staatspräsident Sarkozy muss sich nach übereinstimmenden Medienberichten vor Gericht verantworten. Sarkozy soll im Jahr 2014 versucht haben, einen hohen Richter zu bestechen. Dabei wird er durch abgehörte Telefonate mit seinem Anwalt schwer belastetet, der nun ebenfalls vor Gericht soll. Vor einer Woche hatte die Justiz bereits wegen des Verdachts auf illegale Wahlkampfspenden aus Libyen gegen Sarkozy ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet.| 29.03.2018 17:45 Uhr

Russland kritisiert britische Informationspolitik

Moskau: Das russische Außenministerium hat die Informationspolitik der britischen Regierung im Fall Skripal kritisiert. Vier diplomatische Anfragen seien unbeantwortet geblieben, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Man habe weder Angaben zum Hergang und zur Tatzeit noch zur Zahl der Betroffenen erhalten. Die britische Polizei hatte gestern Abend weitere Einzelheiten zu dem Anschlag auf den ehemaligen russischen Doppelagenten mitgeteilt. Sie geht inzwischen davon aus, dass Skripal und seine Tochter zuhause vergiftet wurden. Die Ermittler machen Russland für die Tat verantwortlich.| 29.03.2018 17:45 Uhr

BGH: Rabattaktionen von Taxi-Apps zulässig

Karlsruhe: Betreiber von Taxi-Apps dürfen unter bestimmten Bedingungen Rabattaktionen wie Fahrten zum halben Preis anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit der Daimler-Tochter MyTaxi Recht gegeben. Die Rabattaktionen verstoßen laut BGH nicht gegen die Preisbindung in der Branche. Taxizentralen waren gerichtlich gegen Aktionen in mehreren Großstädten vorgegangen. MyTaxi hatte dabei Kunden angeboten, zum halben Preis zu fahren, wenn sie die Fahrt über die Smartphone-App buchen. Die Fahrer bekamen von dem Unternehmen den fehlenden Betrag erstattet - abzüglich einer Vermittlungsgebühr. Die Daimler-Tochter arbeitet nach eigenen Angaben mit fast 20.000 Taxifahrern in Deutschland zusammen.| 29.03.2018 17:45 Uhr

Millionen-Diebstahl aufgeklärt

Kiel: Der Fall des Millionendiebstahls aus einem Geldtransporter ist offenbar aufgeklärt. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, wurden zwei Verdächtige festgenommen und mehr als zwei Millionen Euro sichergestellt. Bei einem der Männer handelt es sich um den Fahrer des Geldtransporters. Beide Verdächtige sollen noch heute dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Beute wurde in mehreren Autos gefunden. Der Geldtransport war am 24. Januar auf dem Weg von Hamburg nach Kiel. Bei der Ankunft fehlten 2,3 Millionen Euro.| 29.03.2018 17:45 Uhr