NDR Info Nachrichten vom 29.12.2017:

Sonderprüfer kann erstmal bei VW anfangen

Karlsruhe: Volkswagen ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, einen externen Sonderprüfer zur Abgasaffäre zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat einen entsprechenden Antrag des Konzerns abgelehnt. Damit kann der Sonderprüfer in Kürze seine Arbeit bei VW in Wolfsburg aufnehmen. Zur Begründung hieß es vom Verfassungsgericht, der Konzern habe die Dringlichkeit des Antrags nicht ausreichend dargelegt. Damit ist aber noch nicht endgültig über die Verfassungsbeschwerde von VW entschieden. Der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfer soll bei Volkswagen unter anderem klären, ob Vorstand und Aufsichtsrat schon früher als bislang angegeben vom Abgasskandal gewusst haben. VW hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil der Konzern sich durch den Sonderprüfer in seinen Grundrechten verletzt sieht.| 29.12.2017 16:15 Uhr

CSU will Wehretat deutlich erhöhen

München: Die CSU strebt eine deutliche Erhöhung des Verteidigungsetats an. In einem Positionspapier heißt es, die Partei orientiere sich dabei am Nato-Ziel von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die CSU-Bundestagsabgeordneten wollen das Vorhaben auf ihrer Winterklausur Anfang des Jahres beschließen. Damit könnten die Verteidigungsausgaben zu einem Streitpunkt in den Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD werden, die am 7. Januar beginnen sollen. Führende Politiker der Sozialdemokraten lehnen es ab, den Etat des Verteidigungsministeriums in dieser Höhe zu steigern.| 29.12.2017 16:15 Uhr

Berlin: Weitere Deutsche in Türkei freilassen

Berlin: Die Bundesregierung pocht auf die Freilassung weiterer Deutscher aus türkischen Gefängnissen. Ein Regierungssprecher sagte, dies sei notwendig, damit die deutsch-türkischen Beziehungen verbessert werden könnten. Er begrüßte die jüngste Freilassung eines 45-Jährigen aus einem Istanbuler Gefängnis. Der Mann aus Hessen soll in Kürze nach Deutschland zurückkehren. Zuletzt waren schon andere Bundesbürger aus türkischer Haft entlassen worden, darunter die Journalistin Mesale Tolu und der Menschenrechtler Peter Steudtner.| 29.12.2017 16:15 Uhr

SS-Mann scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Karlsruhe: Der wegen Beihilfe zum Mord verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning muss seine Haftstrafe antreten. Das Bundesverfassungsgericht entschied, weder das hohe Alter des 96-Jährigen noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um auf den Strafvollzug zu verzichten. Damit lehnte es eine Verfassungsbeschwerde Grönings ab und folgte stattdessen dem Oberlandesgericht Celle, das den Verurteilten als hafttauglich eingestuft hatte. Der frühere SS-Mann war 2015 vom Landgericht Lüneburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Gröning hatte in dem Prozess eingeräumt, im Konzentrationslager Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.| 29.12.2017 16:15 Uhr

Kinder eröffnen Dreikönigssingen in Trier

Trier: Rund 3500 Kinder und Erwachsene haben mit einer großen Feier in der rheinland-pfälzischen Stadt das Dreikönigssingen 2018 eröffnet. Anfang Januar werden dann deutschlandweit Hunderttausende Sternsinger durch die Straßen ziehen und um Spenden bitten. Die diesjährige Sammelaktion richtet sich gegen Kinderarbeit in Indien und anderen Ländern. Nach Angaben der katholischen Kirche sind weltweit mehr als 150 Millionen Mädchen und Jungen von Kinderarbeit betroffen.| 29.12.2017 16:15 Uhr

Börse Kompakt

Zur Börse: Der Dax schließt nach verkürztem Handel bei 12.918 Punkten. Das ist ein Minus von 0,5 Prozent. Der Dow Jones startet nahezu unverändert mit 24.828. Punkten in den Handel; Der Euro steht bei einem Dollar 19 95.| 29.12.2017 16:15 Uhr