NDR Info Nachrichten vom 02.03.2017:

Türkei empört über Veranstaltungsabsagen

Ankara: Das türkische Außenministerium hat nach einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu den deutschen Botschafter einbestellt. Grund sei der verweigerte Auftritt des türkischen Justizministers Bozdag im baden-württembergischen Gaggenau, heißt es. Ein Sprecher des türkischen Präsidenten nannte die Entscheidung einen Skandal. Sie zeige das wahre Gesicht derjenigen, die ständig versuchten, der Türkei Lektionen in Demokratie und Meinungsfreiheit zu erteilen. Der deutsche Außenminister Gabriel sagte, weder die Länder noch die Bundesregierung hätten die Kompetenz festzustellen, ob eine Veranstaltung ohne Störung der öffentlichen Sicherheit stattfinden könne. Diese hätten nur die Kommunen. Die Stadt Gaggenau hatte die Veranstaltung mit dem türkischen Justizminister Bozdag wegen organisatorischer und Sicherheitsbedenken abgesagt. Die Stadt Köln lehnte einen Auftritt von Wirtschaftsminister Zeybekci ab, weil die Veranstaltung ursprünglich als Theatervorführung angemeldet worden war. Beide Politiker wollten unter den in Deutschland lebenden Türken für die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei werben.| 02.03.2017 22:00 Uhr

Trump: volles Vertrauen in Justizminister

Newport News: US-Präsident Trump hat dem unter Druck geratenen Justizminister Sessions sein volles Vertrauen ausgesprochen. Bei einem Besuch der US-Marine sagte Trump außerdem, er habe von Treffen des Ministers mit dem russischen Botschafter im vergangenen Jahr nichts gewusst. Sessions hatte die Gespräche nicht erwähnt, als er während seines Nominierungsverfahrens vom Senat unter Eid zu seinen Russland-Kontakten befragt worden war. Oppositionelle Demokraten forderten Sessions" Rücktritt. Wegen Kontakten zum russischen Botschafter hatte bereits Trumps Sicherheitsberater Flynn zurücktreten müssen. Die Verbindungen des Trump-Teams nach Russland gelten als schwierig, weil nach Überzeugung der US-Geheimdienste russische Hacker zugunsten von Trump in den Wahlkampf eingegriffen haben.| 02.03.2017 22:00 Uhr

Merkel verspricht Ägypten Hilfe bei Flüchtlingsfrage

Kairo: Kanzlerin Merkel hat Ägypten Hilfe bei der Bewältigung der Flüchtlingslage zugesagt. Nach ihrem Treffen mit dem ägyptischen Präsidenten al-Sisi sagte Merkel, Ziel sei die Stabilisierung des nordafrikanischen Landes. Die Kanzlerin versprach, Ägypten im kommenden Jahr mit 500 Millionen Euro an Krediten zu unterstützen. Die Europäische Union strebt mit den nordafrikanischen Ländern eine Übereinkunft an, ähnlich dem Flüchtlingspakt mit der Türkei. Bei den Gesprächen ging es auch um die Wirtschaftsbeziehungen beider Länder. Die Politiker weihten gemeinsam ein Energieprojekt von Siemens ein. Morgen beendet Merkel ihre zweitägige Nordafrika-Reise in Tunesien. Auch dort will die Kanzlerin mit Regierungsvertretern über die Flüchtlingsfrage sprechen.| 02.03.2017 22:00 Uhr

Fillons Wohnung in Paris durchsucht

Paris: Die französische Polizei hat offenbar die Wohnung des konservativen Präsidentschaftskandidaten Fillon durchsucht. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, fand der Einsatz am Vormittag statt. Fillon wird vorgeworfen, seine Frau und zwei seiner Kinder zum Schein als Assistenten angestellt zu haben. Die Gehälter wurden vom französischen Parlament bezahlt. Im Fall von Fillons Frau Penelope handelt es sich um mehrere hunderttausend Euro. Fillon bestreitet die Vorwürfe und will trotz der Ermittlungen der Justiz zur Präsidentschaftswahl im April antreten.| 02.03.2017 22:00 Uhr

Urteil zur Selbsttötung von Schwerstkranken

Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Recht von schwerkranken Patienten auf einen selbstbestimmten Tod gestärkt. Die Richter entschieden, der Staat dürfe in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen wegen ihrer unerträglichen Leidenssituation frei und ernsthaft entschieden haben, ihr Leben beenden zu wollen, und ihnen keine zumutbare Alternative zur Verfügung stehe. Die Richter betonten den Ausnahmecharakter dieser Regelung nur für Extremfälle. Grundsätzlich sei es nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes nicht möglich, den Erwerb einer tödlichen Dosis zum Zweck des Suizids zu erlauben.| 02.03.2017 22:00 Uhr

Wettervorhersage

Das Wetter: In der Nacht anfangs noch Schauer, im Verlauf rasch ostwärts abziehend und überwiegend trocken, Tiefstwerte 4 bis 0 Grad. Morgen Wechsel von Sonne und Wolken und trocken, am Abend im Nordwesten etwas Regen, Höchstwerte 7 bis 12 Grad. Die weiteren Aussichten: Am Sonnabend neben Wolken auch freundliche Phasen bei 8 bis 16 Grad. Am Sonntag von Westen her leichter Regen, im Osten teils sonnig, 6 bis 12 Grad.| 02.03.2017 22:00 Uhr