Eine Baustelle auf der Einfamilienhäuser am Stadtrand von Hannover entstehen. © picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte Foto: Julian Stratenschulte

Grundsteuerreform: Was Eigentümer in SH jetzt wissen müssen

Stand: 05.07.2022 15:12 Uhr

In Schleswig-Holstein bekommen die 1,3 Millionen Grundstückseigentümer aktuell Post vom Finanzamt. Hintergrund: die Grundsteuer wird aktuell reformiert, eine Steuererklärung ist fällig, damit die Grundstücke neu bewertet werden können

von Laura Albus

Die Grundsteuer wird jedes Jahr erhoben - bisher auf einer Datengrundlage von 1964. Die sei aber nicht mehr aussagekräftig, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Im Zuge der Reform werden nun neue Daten erhoben, um alle Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 neu zu bewerten. Für diese Bewertung benötigen die Finanzämter Informationen, die sie über eine Steuererklärung abfragen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesen Schreiben.

Wer bekommt Post?

Einen Brief vom Finanzamt (Muster des Finanzministeriums) dürfen alle erwarten, die entweder ein Grundstück - egal ob bebaut oder unbebaut, eine Eigentumswohnung oder einen Land- und Forstbetrieb besitzen. Auch Eigenheimbesitzer bekommen Post, sofern ihnen auch das Grundstück gehört. Sie werden aufgerufen, eine umfassende Grundsteuererklärung abzugeben, die insgesamt elf relevante Daten betrifft.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 05.07.2022 | 17:00 Uhr