Alkoholsucht ist keine Charakterschwäche, fehlender Wille oder eine Laune. Sie ist "eine Krankheit" stellt das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18. Juni 1968 fest. Seitdem bezahlen Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger die Therapie. Denn wer krank ist, verdient Hilfe.