Eine Person hält ein Bild des verstorbenen Qosay K. in den Händen

Tod des 19-Jährigen Qosay Kh.: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizeibeamte ein

Stand: 20.05.2021 17:30 Uhr

Im März kollabiert der 19-jährige Qosay Kh. auf einer Delmenhorster Polizeiwache, am nächsten Tag stirbt er im Krankenhaus. Nun hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten eingestellt. Die Todesursache ist weiter unklar.

von Stefan Buchen, Reiko Pinkert und Sulaiman Tadmory

In dem Fall des im Zuge eines Polizeieinsatzes in Delmenhorst Anfang März verstorbenen 19-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Strafermittlungen gegen die beteiligten Polizeibeamten eingestellt. Den Polizisten könne "ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nicht zur Last gelegt werden", erklärte die Staatsanwaltschaft am 17. Mai in einer Pressemitteilung. Die Anwältin der Familie des Verstorbenen, Lea Voigt, kündigte an, Beschwerde gegen die Einstellung einlegen zu wollen. Die Vorgänge, die zum Tod führten, seien nicht aufgeklärt, monierte die Anwältin.

Der 19-jährige Qosay Kh. ein Flüchtling aus dem Irak, hatte am frühen Abend des 5. März mit einem Freund im Delmenhorster Wollepark einen Joint geraucht. Zwei Polizisten in zivil bemerkten die beiden und wollten sie kontrollieren. Qosay Kh. ergriff die Flucht und wurde nach einer Verfolgungsjagd über rund 250 Meter von den Beamten überwältigt, festgenommen und in Polizeigewahrsam gebracht. Dort brach der junge Mann nach kurzer Zeit zusammen und starb einen Tag später in einem Oldenburger Krankenhaus.

Ermittlungen wegen fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung

Aufgrund einer Strafanzeige, die Anwälte im Auftrag der Familie einreichten, hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung gegen an dem Einsatz beteiligte Polizisten und Rettungssanitäter aufgenommen. Panorama 3 hatte über den Fall berichtet.

Im Zentrum der Panorama 3-Berichterstattung hatte die Situation nach der Festnahme in einem Wohnviertel nahe des Wolleparks gestanden, bei der Pfefferspray zum Einsatz gekommen war. Ein Anwohner hatte im Interview von lauten Schmerzensschreien berichtet, die er gehört habe. Der Zeuge sei dann auf die Straße gegangen und habe gesehen, wie ein Mann auf dem Rücken des bäuchlings am Boden liegenden Jugendlichen gekniet habe. Der ebenfalls festgenommene Freund von Qosay Kh., der zum Ort des Geschehens geführt worden war, hatte berichtet, Qosay Kh. sei in einem angeschlagenen Zustand gewesen, habe nach Wasser gefragt und geklagt, dass er nur schwer Luft bekomme. Dieser Zeuge hatte die Ankunft von Rettungssanitätern geschildert. Diese waren von der Polizei gerufen worden, weil bei der Überwältigung von Qosay Kh. Pfefferspray benutzt worden war. Der Zeuge hatte im Interview mit Panorama 3 angegeben, dass die Sanitäter den inzwischen am Boden sitzenden Freund zwar nach seinen Beschwerden gefragt, ihn aber nicht behandelt, nicht einmal "angefasst" hätten. Der wortführende Rettungssanitäter habe unterstellt, dass Qosay Kh. seine Beschwerden nur simuliere.

Staatsanwaltschaft widerspricht

Dieser Darstellung widerspricht nun die Staatsanwaltschaft. "Nach Auswertung der Angaben sämtlicher vor Ort gewesenen Personen ist festzustellen, dass eine Untersuchung des Verstorbenen durch die eingesetzten Rettungskräfte noch am Festnahmeort stattgefunden hat", heißt es in der Pressemitteilung. "Puls und Atmung wurden gemessen und als unauffällig befunden." Die Ergebnisse der Untersuchung seien entsprechend protokolliert worden.

Zuvor hatten Polizei und Rettungsdienst den Vorgang jedoch anders dargestellt. Der Festgenommene habe eine Behandlung durch die Sanitäter "abgelehnt", hatte es in Pressemitteilungen der Polizei Oldenburg und der Stadt Delmenhorst, Dienstherrin des Rettungsdienstes, geheißen. Deshalb sei es nicht zu einer Behandlung gekommen. Von einem "unauffälligen" Zustand des Festgenommenen war damals nicht die Rede.

Panorama 3 hat bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, wie dieser Widerspruch zu erklären sei. Die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern.

Über Verfahren gegen Rettungssanitäter soll "zeitnah" entschieden werden

In ihrer Pressemitteilung bestätigt die Staatsanwaltschaft, dass Qosay Kh. nach seiner Festnahme um Wasser gebeten habe. Weder der Rettungswagen sei jedoch "mit Getränken bestückt" gewesen noch hätten die Zivilbeamten solche mit sich geführt. "Ein Unterlassen der - in der Situation faktisch unmöglichen - Gabe von Wasser kann den Beschuldigten folglich nicht vorgeworfen werden", schreibt die Staatsanwaltschaft. Dass Anwohner die Situation mitbekommen haben und die Polizei diese womöglich um Wasser hätte bitten können, erwähnt die Staatsanwaltschaft nicht. Sie begründet die Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten damit, dass sie "angesichts der unauffälligen Untersuchungsbefunde der Rettungssanitäter" nicht von einem "kritischen Gesundheitszustand hätten ausgehen können oder müssen, sodass ihnen das Unterlassen einer Hilfeleistung ebenfalls nicht zum Vorwurf gemacht werden kann." Über das Verfahren gegen die Rettungssanitäter solle "zeitnah" entschieden werden.

Genaue Ursache des Todes unklar

Panorama 3 hat erneut bei dem Freund des Verstorbenen, der die Szene beobachtet hat, nachgefragt. Er bleibt bei seiner Darstellung, dass die Sanitäter auf die Beschwerden von Qosay Kh. nicht eingegangen seien und dass sie ihn "nicht angefasst" hätten.

Die genaue Ursache des Todes von Qosay Kh bleibt laut Staatsanwaltschaft weiter unklar. Sie präsentierte allerdings neue Erkenntnisse, die sie in Zusammenhang mit dem Ableben des 19-Jährigen bringt. Im Magen-Darm-Trakt des Verstorbenen hätten sich demnach "Rückstände von Polyacrylamid und Natriumpolyacrylat" gefunden. Dabei handelt es sich um sogenannte "Superabsorber", die große Mengen Wasser binden können und etwa in Windeln, aber auch in der Landwirtschaft oder für Reinigungsarbeiten verwendet werden. Es sei wahrscheinlich, so die Staatsanwaltschaft, dass "diese Substanzen verpackt eingenommen worden sind, weil weder in Mundhöhle, Rachen oder Speiseröhre des Verstorbenen entsprechende Rückstände festgestellt worden sind." Die Staatsanwaltschaft hatte schon zuvor auf in der amtlichen Obduktion festgestellte Schädigungen des Gastrointestinaltrakts hingewiesen. Diese seien mit den neuen Erkenntnissen "ebenso in Einklang zu bringen" wie das bei der Festnahme von Qosay Kh. geäußerte Verlangen nach Wasser. Dass Fremdeinwirkung den Tod verursacht haben könnte, hatte die Staatsanwaltschaft schon früh ausgeschlossen.

Ob aber wirklich die Einnahme von "Superabsorbern" zum Tod des 19-Jährigen führte, konnte "auch nach Abgleich sämtlicher Untersuchungsergebnisse" nicht festgestellt werden, so die Staatsanwaltschaft. "Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Wirkung des inkorporierten Superabsorbers hiermit im Zusammenhang steht", heißt es in der Pressemitteilung. Warum Qosay Kh. solche Substanzen hätte bei sich führen und im Zuge der Verfolgung durch die Polizei sogar verschlucken sollen, bleibt indes unklar. Von Rückständen von Verpackungsmaterial, das der Verstorbene nach dieser Theorie mit hätte verschlucken müssen, teilte die Staatsanwaltschaft nichts mit.

Panorama 3 hatte ein Obduktionsgutachten zitiert, das die Familie des Verstorbenen beim UKE in Hamburg in Auftrag gegeben hatte. Dort wird als Todesursache "sauerstoffmangelbedingtes Herz-Kreislaufversagen" genannt. Die Ursache des Sauerstoffmangels sei "ungeklärt". In dem Gutachten werden auch Spuren "stumpfer und schürfender Gewalt" an verschiedenen Stellen am Körper des Verstorbenen festgestellt, die aber nicht todesursächlich gewesen sein können.

Einstellung des Verfahrens begrüßt

Die Polizei Oldenburg begrüßte die Einstellung des Verfahrens gegen die Beamten und reagierte mit einer eigenen Pressemitteilung. Darin erhebt sie gegenüber Panorama 3 den Vorwurf, durch den am 13.4. ausgestrahlten Bericht Hetze gegen die Polizei in den sozialen Medien "bestärkt" zu haben. Dabei hatte die Polizei bereits kurz nach dem Tod von Qosay Kh. Beschimpfungen in den Internet-Netzwerken beklagt. Schon vor der Panorama 3-Berichterstattung kritisierte die Polizeidirektion Oldenburg in einer Pressemitteilung vom 9. März etwa eine Fotomontage im Netz, "in der die Polizei mit der Schutzstaffel (SS) der Nationalsozialisten verglichen wird." Den Vorwurf der "Voreingenommenheit" wies die Polizei zurück. Panorama 3 hatte hervorgehoben, dass Polizeipräsident Kühme wenige Tage nach dem Vorfall von einem "tragischen Unglück" gesprochen und eine mögliche Mitschuld seiner Beamten ausgeschlossen hatte. Trotz neuer Informationen bleibt der genaue Grund, warum ein gesunder 19-Jähriger gestorben ist, nachdem er beim Kiffen im Park erwischt wurde, ungeklärt.

Weitere Informationen
Eine Person hält ein Bild des verstorbenen Qosay K. in den Händen

Tod nach Polizeieinsatz: Wie ein gesunder 19-Jähriger starb

Bei der rückblickenden Betrachtung eines Polizeieinsatzes in Delmenhorst ergeben sich Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. mehr

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 13.04.2021 | 21:15 Uhr

JETZT IM NDR FERNSEHEN

Sesamstraße 06:00 bis 06:20 Uhr