Stand: 08.11.2012 10:30 Uhr

Arbeitgeber Kirche: Jobs nur für Christen

Symbol Kreuz und Bibel © dpa
"Christlicher Auftrag" als Ein-Euro-Jobberin? Die Kirchen dürfen sich aussuchen, was für einen Glauben ihre Angestellten haben.

Eine Protestantin, die einen katholischen Gemeinderaum putzt? Für die Kirchengemeinde Ennepetal ist das nicht zumutbar. Ein Konfessionsloser als Datenarchivar? Nein, das will eine diakonische Behindertenwerkstatt in Itzehoe lieber nicht. Oder eine Sikh als Putzfrau in einem evangelischen Kindergarten? Bei der Johannis-Gemeinde in Stade allenfalls als Ein-Euro-Jobberin. Wer bei den Kirchen arbeiten will, muss den rechten Glauben haben. Und wer sich dadurch diskriminiert fühlt, kann nichts dagegen tun. Die Kirchen haben Sonderrechte: Sie dürfen diskriminieren. Die Sonderrechte stammen aus der Weimarer Verfassung und wurden ins Grundgesetz übernommen.

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Studie zeigt Ausmaß der Diskriminierung

Das sogenannte Anti-Diskriminierungsgesetz von 2006 sollte Diskriminierung im Job EU-weit eigentlich verbieten, doch die Kirchen konnten sich ihre Sonderregeln bewahren. Für Experten steht deshalb fest: Das deutsche Anti-Diskriminierungsgesetz ist rechtswidrig. Doch die Kirchen berufen sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht und verweisen auf ihren "christlichen Auftrag", den alle Mitarbeitenden gleichermaßen zu erfüllen hätten.

Jetzt zeigt eine aktuelle Studie, wie umfassend die Kirchen ihre Sonderrechte anwenden. Es kann jeden treffen, der dort arbeiten möchte.

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Studie zur Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber

Hier finden Sie die aktuelle Studie zum diskrminierenden Verhalten kirchlicher Arbeitgeber. extern

Fragen und Antworten

Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht bei der Diakonie. extern

Arbeitgeber Kirche: Jobs nur für Christen

Der Panorama-Beitrag vom 8. November 2012 als PDF-Dokument zum Download. Download (87 KB)

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 08.11.2012 | 21:45 Uhr

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