Masernschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft
Am 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Kinder, Jugendliche, Lehrer und Erzieher müssen dann ihren Impfschutz nachweisen. Das Gesetz hat viele Befürworter, aber auch Kritiker.
Am 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Kinder, Jugendliche, Lehrer und Erzieher müssen dann ihren Impfschutz nachweisen. Das Gesetz hat viele Befürworter, aber auch Kritiker.