Wie können Sie wählen?

 

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Am 26. September 2021 ist in Mecklenburg-Vorpommern die Landtags·wahl.

Sie wollen bei dieser Landtags·wahl wählen?

Dann müssen Sie einen deutschen Personal·ausweis haben.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Und Sie müssen seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen.

 

Vor der Landtags·wahl bekommen alle Wähler einen Brief.

In diesem Brief sind Wahl·unterlagen.

In den Wahl·unterlagen steht zum Beispiel:

• Wo ist die Wahl?

• Und wann ist die Wahl?

Und mit den Wahl·unterlagen können die Wähler bei der Wahl beweisen:

            Ich darf wählen.

Die Wähler müssen zur Wahl die Wahl·unterlagen mitbringen.

Und den Personal·ausweis.

 

Im Wahl·lokal

Die Wähler wählen in einem Wahl·lokal.

Wahl·lokale sind zum Beispiel in Schulen.

In den Wahl·lokalen sind Wahl·helfer.

Die Wahl·helfer geben den Wählern einen Stimm·zettel.

Dann gehen die Wähler mit dem Stimm·zettel in die Wahl·kabine.

In der Wahl·kabine wählen die Wähler.

            Das heißt:

            Die Wähler kreuzen auf dem Stimm·zettel an:

            Diesen Politiker wähle ich.

            Und diese Partei wähle ich.

Die Wähler müssen allein in die Wahl·kabine gehen.

Die Wahl ist nämlich geheim.

            Das heißt:

            Kein anderer Mensch darf sehen:

            Diese Partei wählt der Wähler.

Aber einige Menschen brauchen Hilfe beim Wählen.

Diese Menschen können zum Beispiel nicht lesen.

Deshalb dürfen diese Menschen mit einem Helfer in die Wahl·kabine.

Den Stimm·zettel werfen die Wähler in eine Wahl·urne.

            In einer Wahl·urne werden alle Stimm·zettel gesammelt.

Nach der Wahl zählen die Wahl·helfer die Stimmen von den Wählern.

Und dann sagen die Wahl·helfer:

            So viele Stimmen haben die Parteien bekommen.

 

Die Brief·wahl

An dem Tag von der Landtags·wahl haben vielleicht nicht alle Wähler Zeit.

Manche Wähler sind am Wahl·tag zum Beispiel im Urlaub.

Diese Wähler können am Wahl·tag nicht zu den Wahl·lokalen gehen.

Aber diese Wähler können trotzdem wählen.

Diese Wähler können nämlich vor dem Wahl·tag eine Brief·wahl machen.

Für eine Brief·wahl müssen die Wähler einen Antrag stellen.

Dieser Antrag ist in den Wahl·unterlagen.

Und in diesem Antrag steht:

            Ich möchte eine Brief·wahl machen.

Der Wähler hat einen Antrag für die Brief·wahl gestellt?

Dann bekommt dieser Wähler vor dem Wahl·tag die Unterlagen mit der Post..

In den Unterlagen für die Brief·wahl ist ein Stimm·zettel.

Auf diesem Stimm·zettel kreuzen die Wähler an:

            Diesen Politiker wähle ich.

            Und diese Partei wähle ich.

Dann schicken der Wähler den Stimm·zettel in einem Brief zu einem Wahl·büro.

Die Adresse von dem Wahl·büro ist in den Wahl·unterlagen.

 

Schweriner Schloss und Kreuze auf einem Wahlzettel (Montage) © fotolia Foto: cameraw, opicobello

Landtags·wahl in Mecklenburg-Vorpommern

Am 26. September war in Mecklenburg-Vorpommern die Landtags·wahl. Wichtige Informationen zu dieser Landtags·wahl finden Sie hier. mehr

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Stau auf der Autobahn © dpa Foto: Christian Charisius

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