Stand: 29.09.2011 11:05 Uhr

EU-Studie: Mehr Menschenhandel durch liberales Prostitutionsgesetz

Die 2002 verabschiedete komplette Legalisierung von Prostitution in Deutschland hat zu einer Zunahme des Menschenhandels geführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue von der Europäischen Kommission finanzierte Studie, die am Donnerstag, 29. September, veröffentlicht wird und dem ARD-Politikmagazin "Panorama" (NDR) bereits jetzt vorliegt. Forscher der Universitäten Göttingen und Heidelberg haben darin die Auswirkung legaler Prostitution auf den Menschenhandel untersucht und festgestellt, dass es in Ländern mit liberalen Prostitutionsgesetzen wie Deutschland generell mehr Menschenhandel gibt. Das belegen sie mit Daten aus 150 Ländern und einer Fallstudie der Länder Schweden, Deutschland und Dänemark. Laut den Autoren
Dr. Seo-Young Cho (Universität Göttingen) und Prof. Dr. Axel Dreher (Universität Heidelberg) führt die Legalisierung der Prostitution zu einer steigenden Nachfrage und damit zu einer Vergrößerung des Marktes. Damit steigt auch die Nachfrage nach illegal eingeschleusten Prostituierten. "In Deutschland, wo Prostitution legal ist, ist der Markt 60 Mal größer als in Schweden, wo Prostitution verboten ist. Gleichzeitig hat Deutschland rund 62 Mal so viele Opfer von Menschenhandel wie Schweden, obwohl die Bevölkerung weniger als zehn Mal so groß ist", so Dreher.
Damit ist das rot-grüne Prostitutionsgesetz - eines der liberalsten Prostitutionsgesetze der Welt - in der Praxis gescheitert. Eingeführt wurde es im Jahr 2002 eigentlich, um die Huren zu stärken: Neben der Tätigkeit als selbstständige Prostituierte wurde nun auch das Betreiben von Bordellen erlaubt. Prostituierte sollten Arbeitsverträge bekommen, sich sozial- und krankenversichern können. Die Kriminalität sollte dadurch verringert werden.
Doch bei einer Untersuchung hat die Bundesregierung bereits 2007 festgestellt, dass das Gesetz seine Ziele nicht erreicht hat. Nicht einmal ein Prozent aller Huren hat danach einen Arbeitsvertrag, eine Krankenversicherung als Prostituierte haben die wenigsten. Dennoch hat das zuständige Familienministerium bis heute nichts an dem Gesetz geändert. Auf Anfrage von "Panorama" werden zwar Mängel eingeräumt, etwa das Fehlen obligatorischer Prüfungen für das Betreiben von Prostitutionsstätten. "Diese geringen Regelungsanforderungen haben zur Folge, dass die Behörden auch nur wenig und selten die entsprechenden Prostitutionsstätten kontrollieren. Daher ist es wichtiger denn je, alternative Kontrollmöglichkeiten einzuführen, was bei Verabschiedung des ProstG zunächst unterlassen worden war." Wann das passieren soll, bleibt aber offen.
Der Chef der Augsburger Kriminalpolizei Klaus Bayerl hält eine Gesetzesänderung für dringend erforderlich: "Deutschland ist zum Eldorado für Zuhälter und Bordellbetreiber geworden. Laut Gesetz dürfen sie den Frauen sogar Anweisungen erteilen, und wir als Polizei können nur zuschauen. Die Ausbeutung der Frauen geht also immer weiter."
Auf Nachfrage von "Panorama" sieht selbst die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Anni Brandt-Elsweier, die an der Einführung des Gesetzes 2002 maßgeblich beteiligt war, Grund zur Änderung der bestehenden Vorschriften: "Wenn es in der Praxis solche schlimmen Auswirkungen hatte, sehe ich dringenden Handlungsbedarf."
"Panorama": Donnerstag, 29. September, 21.55 Uhr, Das Erste

Weitere Informationen zur Sendung finden Sie unter www.Panorama.de.

29. September 2011 / RP

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