Stand: 16.07.2014 01:00 Uhr

Vorwurf gegen Betriebskrankenkasse: weit überhöhte "Kopfgelder" für Neumitglieder

Eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands, die BKK Mobil Oil, gerät wegen ihrer Mitgliederwerbung erneut in die Kritik. Nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info hat die Kasse an eine Vertriebsfirma offenbar weit überhöhte Prämien für das Werben neuer Mitglieder gezahlt. In einem NDR Info vorliegenden Anwaltsschreiben, das im Rahmen eines Gerichtsprozesses verfasst wurde, bestreitet die Betriebskrankenkasse diesen Vorwurf nicht. Demnach erhielt ein Vermittlerunternehmen 250 Euro pro Neumitglied von der BKK Mobil Oil, mehr als dreimal so viel wie nach den die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bindenden Wettbewerbsgrundsätzen zulässig. Zudem hat die Kasse den Recherchen zufolge offenbar versucht, die Zahlungen an die Vertriebsfirma zu verschleiern, indem sie das Geld aus verschiedenen internen Haushaltstöpfen nahm.

Eine solche Vorgehensweise wäre nicht nur ein Verstoß gegen Kassenrichtlinien, so der Hamburger Rechtsanwalt und Medizinrechtsexperte René Steinhäuser. Zu prüfen seien auch Straftatbestände wie Untreue und möglicherweise sogar Betrug, zumal durch die Verschleierung kasseneigene Kontrollgremien wie der Verwaltungsrat getäuscht werden könnten. Provisionszahlungen an gewerbliche Vermittler sind durch die GKV-Wettbewerbsgrundsätze auf derzeit gut 80 Euro begrenzt. Damit solle verhindert werden, dass die Kassen "viel mehr Geld in Mitgliederwerbung stecken, als das im Interesse der Versicherten sinnvoll sein kann", so Medizinrechtsexperte Steinhäuser.

Die BKK Mobil Oil bestreitet, rechtswidrig gehandelt zu haben, und wirft ihrerseits dem ehemaligen Geschäftspartner "augenscheinlich unseriöse Vertriebspraktiken" vor. Eine Sprecherin der Kasse erklärte: "Die Beauftragung aller Vertriebspartner erfolgte und erfolgt auf Basis geltenden Rechts und innerhalb der Wettbewerbsrichtlinien im GKV-System." Zu "Detailfragen" wolle man sich aufgrund laufender Verfahren derzeit jedoch nicht äußern. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt, erklärte, es werde den Fall prüfen.

16. Juli 2014/RP

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