Stand: 31.03.2015 19:11 Uhr

"NDR aktuell": Medizinrechtler kritisiert Ärzte für Weitergabe medizinischer Details zum A320-Copiloten

Professor Gunnar Duttge, Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht der Universität Göttingen, hat am 31. März in der Nachrichtensendung "NDR aktuell" des NDR Fernsehens kritisiert, dass die Ärzte medizinische Details des Copiloten Andreas L. weitergegeben hätten. Er räumte zwar ein, dass es Fälle gebe, in der die ärztliche Schweigepflicht nachrangig sei, etwa wenn es um die Abwehr erheblicher Gefahren gehe. Zum Beispiel, wenn der Patient Anzeichen zeigte, dass er künftig eine gravierende Straftat begehen könnte, gäbe es laut Duttge nicht nur ein Recht darauf, die Schweigepflicht zu brechen. Es bestehe dann sogar die Pflicht dazu, Informationen weiterzugeben.

In dem Fall des Copiloten Andreas L. gehe es aber nicht um die Abwehr einer Straftat, sondern um Strafverfolgung, so Duttge zu "NDR aktuell". Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei rechtlich höher zu bewerten als die Belange der Aufklärung. Duttge hält zum Zweck der Gefahrenabwehr eine Änderung der Informationspflichten im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis für möglich. "Ich halte es aber für keine gut Idee, jetzt zum Zwecke der Strafverfolgung das Arzt-Patienten-Verhältnis zu torpedieren. Und ich halte es nicht für richtig, dass Ärztinnen und Ärzte sich künftig als Erfüllungsgehilfen für die Staatsanwaltschaft empfehlen."

31. März 2015/RC

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