Stand: 16.03.2018 15:22 Uhr

NDR Verwaltungsratsvorsitzende Kerssenbrock: „Qualitätsjournalismus ist personal- und damit kostenintensiv“

Der Verwaltungsrat des NDR hat sich in seiner heutigen Sitzung unter anderem mit dem Unternehmensgegenstand Fernsehen befasst. In einer Zeit „alternativer Fakten“, zunehmender medialer Angebote in den Sozialen Netzwerken und abnehmender publizistischer Vielfalt komme dem glaubwürdigen Qualitätsjournalismus eine Schlüsselrolle für die Meinungsbildung in der Gesellschaft zu, so Dagmar Gräfin Kerssenbrock, Verwaltungsratsvorsitzende des NDR. „Qualitätsjournalismus ist personal- und damit kostenintensiv, eine Betrachtung unter reinen Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten verbietet sich in der Sache“, sagte Gräfin Kerssenbrock weiter. „Unabhängiger Journalismus und verlässliche Informationen sind ein originäres Qualitätsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

Auch das Erreichen von Zuschauern mit attraktiven Unterhaltungsangeboten, die mit „Weltprogrammen“ zum Beispiel von Netflix konkurrieren, wird immer schwieriger. Weder NDR noch ARD hätten 15 Millionen Dollar für eine Staffelfolge (wie angeblich bei „Game of Thrones“) zur Verfügung. „Finanzielle Flexibilität ist ein hohes Gut von NDR und ARD, um mit hoher Kreativität im Rahmen eines begrenzten Programmbudgets zuschauergerechte Angebote machen zu können“, so Gräfin Kerssenbrock. Das NDR Fernsehen – „Das Beste am Norden“ – erziele im Vergleich aller Dritten Programme in ihrem Sendegebiet einen der größten Marktanteile. Es beweise damit seine überragende regionale Kompetenz aus Sicht der Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer. Auch die „Tagesschau“ erreiche ständig höhere Nutzerzahlen – inzwischen schalten jeden Tag um 20 Uhr über 10 Millionen Menschen aller Altersgruppen ein.

Der Verwaltungsrat hat außerdem den Bericht des unabhängigen Datenschutzbeauftragten des NDR entgegengenommen. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 wird der Schutz persönlicher Daten noch einmal verstärkt. Die notwendigen Voraussetzungen dafür schafft der neue NDR-Datenschutz-Staatsvertrag.

Der 21. KEF Bericht wurde vom Verwaltungsrat sehr kritisch gewürdigt. Die Auffassung der KEF, dass die ARD Überschüsse erwirtschaftet habe, erzeugt öffentlich eine Erwartungshaltung, die nach Auffassung des Verwaltungsrats nicht sachgerecht ist. Auch pauschale Abschläge bei den Personalkosten sind nicht nachvollziehbar. Die Aufforderung der KEF, die ARD solle ihr Programmvermögen stärker nutzen, greife in die Programmhoheit der Rundfunkanstalten ein. „Die Ankündigung der KEF, im 22. Bericht die Sportkosten kritisch untersuchen zu wollen, ist ein unzulässiger Eingriff in die Programmautonomie der Rundfunkanstalten“, so Gräfin Kerssenbrock. „Wer die Sendung eines Fußballspiels unter Einspargesichtspunkten betrachtet, will weniger Fußball im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.“

16. März 2018

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