Stand: 23.04.2020 09:59 Uhr

Lücken beim Corona-Schutz für Erntehelfer

Trotz der Corona-Schutz-Regelungen für Erntehelfer („Saison-Arbeitskräfte“) kommt es in Deutschland zu Verstößen gegen allgemein geltende Regeln des Gesundheitsschutzes. Nach Recherchen des ARD-Magazins „Panorama“ (NDR) werden Erntehelfer in großen Betrieben, etwa in Rheinland-Pfalz, weiterhin in Gruppen von mehr als 40 Personen in jeweils einem Anhänger vom Hof zu den Feldern transportiert. Dabei tragen die Erntehelfer oft keine Masken. Arbeitsgruppen haben eine Größe von bis zu 45 Personen. Sie sind außerdem weiterhin in Mehrbettzimmern mit voller Auslastung untergebracht. Nach den in großen Teilen Deutschlands geltenden allgemeinen Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise dürfen Gruppen eigentlich Familiengröße nicht überschreiten.

Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatten am 2. April. ein Konzept beschlossen, unter welchen Bedingungen Saisonarbeiter wieder einreisen dürfen. Darin steht, dass die Erntehelfer nach ihrer Einreise in eine 14-tägige Quarantäne müssen und in möglichst kleine Gruppen von fünf bis maximal ca. 20 Personen aufgeteilt werden. Zimmer sollen halb belegt werden.

Viele Bauern interpretieren die Regelungen aber so, dass die Arbeitsgruppenbeschränkung und die halbe Zimmerbelegung nicht für die 20.000 Erntehelfer gelten, die bereits vor dem 2. April. nach Deutschland eingereist sind, und auch nicht mehr nach Ablauf der 14-tägigen faktischen Quarantäne. So hat sich ein Regel-Chaos gebildet, das sich teilweise von Landkreis zu Landkreis unterscheidet. Das Gesundheitsamt im Rhein-Pfalz-Kreis, wo sehr viele Erntehelfer eingesetzt werden, empfiehlt den dortigen Betrieben, die Hygiene-Maßnahmen auch länger und für alle Erntehelfer umzusetzen. Rechtlich bindend sind die Vorgaben nach 14 Tagen offenbar nicht mehr.

Das Konzeptpapier von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Innenminister Horst Seehofer ist offenbar missverständlich formuliert und führt zu unterschiedlichen Auslegungen. Bei der Interpretation der Vorgaben von BMEL und BMI besteht erhebliche Uneinigkeit in der Branche: Einzelne landwirtschaftliche Betriebe gehen in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern davon aus, dass die beschlossenen Vorgaben für alle Saisonarbeiter, also auch die früher Eingereisten, umzusetzen sind. Andere interpretieren den Beschluss so, dass er nur für diejenigen Erntehelfer anzuwenden sei, die nach dem 2. April eingereist sind. Auch der Bauernverband und Landwirtschaftskammern interpretieren die Regeln so, dass sie nur für neu einreisende Erntehelfer gelten und nur für die ersten zwei Wochen.

Jedoch gelten für alle Erntehelfer die Arbeitsschutz-Standards in der Corona-Krise, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 16. April bekanntgab. Auf Nachfrage teilte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mit: „Der Arbeitsschutzstandard gilt für alle Betriebe und muss der Situation angepasst angewendet werden, wobei das Schutzniveau nicht unterschritten werden darf.“ 

Demnach sollen in der Landwirtschaft „möglichst kleine, feste Teams (z.B. 2 bis 3 Personen)“ zusammenarbeiten. Darüber hinaus sind die für Saisonarbeitskräfte üblichen Mehrbettzimmer nicht gesetzeskonform, denn: „Grundsätzlich ist eine Einzelbelegung von Schlafräumen vorzusehen. Eine Mehrfachbelegung von Schlafräumen ist grundsätzlich nur für Partner bzw. enge Familienangehörige statthaft.“ Diese Vorgaben halten die Landwirte nicht ein. Laut BMAS seien aber Abweichungen im Einzelfall möglich, „wenn zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die den Infektionsschutz auf gleiche Weise sicherstellen.“

Durch die vielen Ausnahmen und Sonderregeln entstehen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen, denn die Einhaltung dieser Corona-Regeln führt bei den Bauern zu beträchtlichen Mehrkosten.

Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, der selbst Landwirt ist, meint: „Die Vorgaben der Bundeslandwirtschaftsministerin sind nichts weiter als eine Farce. Sie gaukeln Sicherheit vor, wo es keine Sicherheiten gibt. Dieses unverantwortliche Handeln bezahlen die Erntehelfer unter Umständen mit ihrer Gesundheit."

Professor Stefan Sell, Sozialwissenschaftler an der Hochschule Koblenz, sieht in dem Konzept von BMEL und BMI lediglich einen „Versuch, durch symbolische Politik Beruhigungspillen zu verteilen, weil natürlich in der Realität auf den Höfen vieles von dem, was da auf dem Papier steht, so gar nicht organisiert werden kann.“

Außerdem kritisieren Opposition und Experten, dass die Regelungen - wenn überhaupt - die deutsche Bevölkerung schützen, nicht aber die Erntehelfer. Die Menschen, die eine Quarantäne-Gemeinschaft bilden sollen, können sich in den größeren Gruppen leicht untereinander anstecken. Außerdem könnten sie weiterhin das Betriebsgelände verlassen und somit die Infektion in ihre Arbeitsgruppen hineintragen.

23. April 2020 / IB

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