Stand: 20.04.2018 16:40 Uhr

Korruptionsskandal: Neue Erkenntnisse zu dem Ablauf beim BAMF Bremen

Nach Erkenntnissen von NDR, Radio Bremen und der Süddeutschen Zeitung (SZ) sollen Antragsteller auf Asyl in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen entgegen der Vorgaben nicht oder nur unzureichend erkennungsdienstlich behandelt worden sein. Üblicherweise werden im Rahmen eines Antrags unter anderem die Fingerabdrücke mit einer europaweit geführten Datenbank namens EURODAC abgeglichen. Das soll in Bremen oftmals nicht der Fall gewesen sein. Sollte sich im Zuge einer solchen Überprüfung herausstellen, dass ein Antragssteller oder eine Antragstellerin  bereits in einem anderen europäischen Land registriert worden ist, müsste er oder sie dorthin zurück gebracht werden und den Asylantrag dort erneut stellen. Das sollte offenbar verhindert werden.

In einigen Fällen, bei denen dennoch Treffer in der EURODAC-Datenbank gab, hat die Bremer BAMF-Stelle die Anträge offenbar bewusst solange ruhen lassen, bis nicht mehr der Drittstaat, sondern Deutschland für das Verfahren zuständig war.

Zudem gehen Ermittler davon aus, dass auch Ausweispapiere nicht ausreichend überprüft wurden und Anhörungsgespräche nicht so wie gesetzlich vorgesehen stattfanden.

Eine leitende Mitarbeiterin der Behörde soll nach Informationen von NDR, Radio Bremen und SZ in mutmaßlich bis zu 2000 Fällen Asylanträge positiv beschieden haben, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gab. Die Mitarbeiterin, die die Außenstelle des BAMF in Bremen leitete, soll mit drei Anwälten zusammen gearbeitet haben, die ihr offenbar systematisch Asylbewerber zuführten - auch aus anderen Bundesländern.

Bei den Antragstellern soll es sich zu großen Teilen um kurdisch-sprachige Menschen gehandelt haben, die angaben, Jesiden zu sein. Inwiefern die Anwälte oder die Leiterin davon finanziell profitierten, ist bislang unklar.

Mit dem Asylverfahren von Jesiden vertraute Personen sagten gegenüber NDR, Radio Bremen und SZ, die beschuldigte Referatsmitarbeiterin sei bekannt dafür gewesen, die in vielerlei Hinsicht umstrittenen Sachentscheidungen nicht bürokratisch, sondern menschlich beschieden zu haben. Eine kriminelle Energie und Bestechlichkeit in der Sache sei kaum vorstellbar. Die unterdessen suspendierte BAMF-Mitarbeiterin war für eine Stellungnahme bislang nicht erreichbar. Die betroffenen Anwälte ließen Anfragen unbeantwortet.

Bislang ist unklar, in welcher Höhe den Bundesländern durch die mutmaßlich zu Unrecht bearbeiteten Anträge ein Schaden entstanden ist. Die Ermittlungen dauern an. Aus Ermittlerkreisen heißt es, dass bei Durchsuchungen in dieser Woche umfangreiches Beweismaterial sichergestellt wurde.

20. April 2018 /LL

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