Stand: 14.02.2020 19:50 Uhr

Hamburg Journal exklusiv: Hamburger Milchbauer verliert Hof

Nach Recherchen des Hamburg Journals geht einer der letzten Milchbetriebe im Hamburger Westen verloren. Die Wirtschaftsbehörde hätte das verhindern können. Doch sie genehmigte den Verkauf des Hofes an außerlandwirtschaftliche Investoren. Ein Ehepaar, beide Immobilienmakler, will aus dem Milchhof jetzt einen weiteren Reiterhof machen. Das geht aus internen Dokumenten der Behörde hervor, die dem Hamburg Journal vorliegen. Zahlreiche ehemalige Bauernhöfe im Hamburger Westen wurden bereits in Reiterhöfe umgewandelt. Milchbauer Hauke Jaacks und seine Frau, eine studierte Agraringenieurin, pachten den Hof seit 14 Jahren. Sie haben bei der Wirtschaftsbehörde Widerspruch eingelegt. Denn durch den Verkauf des Hofes an die Investoren verlieren sie ihre Existenz. Ihre Milchkühe müssten verkauft oder geschlachtet werden. Das widerspricht dem aktuellen agrarpolitischen Konzept Hamburgs. Danach sollen landwirtschaftliche Betriebe erhalten werden.

Grüne fordern den Erhalt des Milchhofs

In der letzten Bürgerschaftssitzung dieser Legislaturperiode beschlossen SPD und Grüne zudem einen Antrag für den Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe. Fehlen Nachfolger, will Hamburg sich für innovative Konzepte stark machen, um den Erhalt der Betriebe zu sichern. Vor diesem politischen Hintergrund solle die SPD geführte Wirtschaftsbehörde ihre Genehmigung für den Verkauf des Milchhofs an Immobilienmakler noch einmal überdenken, fordert Eva Botzenhardt, Grünenpolitikerin aus dem Bezirk Altona. Die Behörde sei aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen der letzten Milchhöfe im Hamburger Westen zu erhalten.

Hamburger Wirtschaftsbehörde könnte den Verkauf untersagen

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium kann die Hamburger Wirtschaftsbehörde als Prüfbehörde den Verkauf an einen Nichtlandwirt versagen, wenn ein Landwirt die Fläche braucht, um weiter existieren zu können. Die Hamburger Wirtschaftsbehörde argumentiert, diese Regel gelte nicht, wenn der außerlandwirtschaftliche Kaufinteressent ein Konzept zur Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit einreiche. Das sei in diesem Fall geschehen. Dieses Konzept werde jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handele.

Das Hamburg Journal berichtet am Sonnabend, den 15.02.2020, um 19.30 Uhr im NDR Fernsehen ausführlich über das Thema.

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